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Fertigpackungskontrollen

Die meisten der Lebensmittel, die konsumiert werden, werden in Fertigverpackungen vertrieben. Da diese Lebensmittel ohne die Anwesenheit des Käufers verpackt werden, muss der Konsument darauf vertrauen, dass die auf der Fertigverpackung ausgewiesene, von außen nicht ersichtliche, Menge auch in der Verpackung enthalten ist. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Füllmenge mit der ausgewiesenen Menge übereinstimmen muss.

Hersteller von Fertigpackungen sind verpflichtet, diese gesetzlichen Anforderungen einzuhalten und ihre Produkte regelmäßig durch Stichproben zu überprüfen. Doch gibt es gewisse Toleranzgrenzen. Der Mittelwert ist dabei entscheidend: beträgt die Füllmenge einer Fertigpackung 1 Kilo, darf eine Packung bis zu 15 Gramm leichter sein, sofern das Gewicht anderer Packungen über dem ausgewiesenen Kilo liegt.

Entdecken Sie Fertigpackung mit zuwenig Inhalt oder Mogelpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als sie tatsächlich beinhalten, melden Sie dies den Eichämtern, die dann die nötigen Maßnahmen ergreifen. Das zuständige Eichamt sorgt dann dafür, dass der Hersteller diesen Missstand beseitigt und verhängt gegebenenfalls Verwarnungs- oder Bußgelder. Ein neuer Trend ist es auch, zwar die Füllmenge zu erhöhen, den Preis jedoch überproportional zu erhöhen.

Haben Sie Fragen oder Beschwerden, wenden Sie sich an das zuständige Eichamt. Auf der Webseite des Eichamtes finden Sie auch weitere Informationen.

Das Eichamt Nord stellt eine interessante Broschüre als PDF zur Verfügung, die erklärt, wie der Verbraucher durch Fertigpackungskontrollen geschützt wird.

Oder wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, die die Interessen der Verbraucher auch in Sachen Ernährung und Mogelpackungen vertritt.

Auch stellt die Verbraucherzentrale eine Liste der aktuellen Mogelpackungen zur Verfügung.

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