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Bessere Früherkennung bei Kindern - Leichterer Kontenwechsel

Das ändert sich zum 1. September

  • Veröffentlicht: 31.08.2016
  • 17:33 Uhr
  • dpa
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© Arno Burgi/ZB

Von diesem Donnerstag an gelten wieder eine Reihe von Neuregelungen - von der Früherkennung für Kinder bis zum Verbot bestimmter Halogenlampen.

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Von September an gelten neue Regeln für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern sowie acht neue Ausbildungsverordnungen für das neue Ausbildungsjahr. Zudem tritt die "sechste Stufe" zum Untergang der Glühbirne in Kraft. Hier wesentliche Änderungen:

Früherkennung bei Kindern:

Mit dem neuen Programm (U1 bis U9) wird auch das gelbe Untersuchungsheft vollständig überarbeitet. Zudem soll die Beratung zum Impfschutz verbindlich sein. Verbesserungen gibt es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung.

Auch können Neugeborene vom 1. September an bundesweit auf Mukoviszidose getestet werden. Forciert wurde das Screening zur Früherkennung der seltenen erblichen Stoffwechselkrankheit vom Universitätsklinikum in Dresden. Dort werden bereits seit zehn Jahren alle in Ostsachsen zur Welt kommenden Kinder beim üblichen Neugeborenen-Screening auf diese Erkrankung untersucht. Die Erkrankungen können ohne Behandlung zu schwersten geistigen oder körperlichen Behinderungen führen – in manchen Fällen sogar zum Tod.

Halogenlampen mit Reflektor verboten:

Zum 1. September werden Halogenlampen mit 230 Volt und gerichtetem Licht (Reflektor) vom Markt genommen. Es dürfen dann nur noch Halogen-12-Volt-Reflektoren verkauft werden, die mindestens 4000 Stunden Lebensdauer haben und im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C oder höher (B) liegen. Damit tritt die sechste Stufe der "Ökodesign-Richtlinie" der EU in Kraft, nach der besonders energieintensive Glühlampen seit September 2009 schrittweise vom Markt genommen werden.

Neue Ausbildungsverordnungen:

Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2016 (1. September) hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern acht Ausbildungsverordnungen überarbeitet: vom Dachdecker über Hörakustiker und Metallbildner bis zum Graveur.

Preisbindung auch für E-Books:

Die gesetzliche Preisbindung ist ab 1. September auch für elektronische Bücher (E-Books) verbindlich. Sie gilt für alle Buchverkäufe in Deutschland, ist also vom Sitz des Händlers unabhängig. Das schützt Bücher auch in elektronischer Form als Kulturgut. Die Buchpreisbindung schreibt vor, dass der Verlag einen verbindlichen Preis festlegt, der dann auch für Buchhändler gilt.

Anspruch auf Kontenwechselhilfe:

Vom 18. September an können Verbraucher schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln und so kostengünstigere Alternativen nutzen. Das neue Institut muss die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge zu übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.

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