Anzeige
Ruckführung nach Serbien

Tugce-Schläger abgeschoben

  • Veröffentlicht: 20.04.2017
  • 21:50 Uhr
  • dpa
Article Image Media
© dpa

Die Studentin Tugce Albayrak wurde auf einem Parkplatz niedergeschlagen und starb wenige Tage später im November 2014. Der verurteilte Täter wurde nun abgeschoben.

Anzeige

Die Gewalttat auf dem Parkplatz eines Offenbacher Fast-Food-Lokals erschütterte viele Menschen im ganzen Land: Der verurteilte Täter im Fall der Studentin Tugce Albayrak ist am Dienstag aus Deutschland abgeschoben worden. Der 20 Jahre alte Sanel M. wurde am Donnerstagmittag vom Frankfurter Flughafen aus "nach Serbien zurückgeführt", wie das Amt für Zuwanderung und Integration in Wiesbaden mitteilte. In Belgrad landete gegen 14 Uhr eine Chartermaschine mit mehreren abgeschobenen Menschen, wie der Flughafen mitteilte.

Das Landgericht Darmstadt hatte M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er saß in Wiesbaden in Jugendhaft. Der junge Mann hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später. Dem Schlag im Morgengrauen waren Pöbeleien und Beleidigungen zweier Gruppen vorausgegangen, zu einer gehörte Sanel M., zur anderen Tugce.

Das Landgericht Darmstadt hatte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der 20-Jährige saß in Wiesbaden in Jugendhaft und war am Donnerstagmorgen aus dem Gefängnis zum Frankfurter Flughafen gebracht worden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Mitte März in letzter Instanz entschieden, dass der 20-Jährige für acht Jahre nach Serbien ausgewiesen wird. In dem Land leben nach Auskunft seiner Anwälte seine Großeltern. Der Serbe ist in Offenbach geboren und zur Schule gegangen. Seine Eltern und seine beiden Brüder wohnen nach wie vor im Rhein-Main-Gebiet.

Integrationswille eingefordert

Der VGH sah die Gefahr, dass Sanel M. weitere Straftaten begeht und seine Resozialisierung scheitert. Er bestätigte damit die Entscheidung der Ausländerbehörde und der ersten Gerichtsinstanz. Die Richter in Kassel teilten die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, der ersten Instanz: "Danach könne dem alleinstehenden und kinderlosen Antragsteller, der über einen Schulabschluss verfügt, zugemutet werden, neue Beziehungen und Bindungen in Serbien zu knüpfen." Es sei auch nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen.

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mehrfachstraftäter sind eine Bedrohung für die Gesellschaft und wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sie so schnell wie möglich abgeschoben werden." Er fügte hinzu: "Wer keine Reue und keinen Integrationswillen zeigt, ist in unserem Land nicht willkommen und muss wieder gehen."

Mehr Informationen
Tuerkei_Urlaub_dpa
News

Reisebüros glauben nicht an Türkei-Comeback

  • 05.06.2023
  • 12:10 Uhr

© 2024 Seven.One Entertainment Group