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Gerichtsurteil

Bürgerrechtler erzwingen Auskunft über Besucher in Trumps Anwesen

  • Veröffentlicht: 18.07.2017
  • 07:18 Uhr
  • dpa
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© dpa

Bevor Donald Trump im Weißen Haus einzog, verbrachte er viel Zeit in seinem Anwesen in Mar-a-Lago (Florida). Mit wen der US-Präsident dort verkehrte, war bisher größtenteils unbekannt. Das ändert sich nun.

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Die US-Behörden müssen einen Teil der Besucher öffentlich machen, die in dem Anwesen Mar-a-Lago von Präsident Donald Trump in Florida verkehren. Ein entsprechendes Urteil eines Richters im Bundesstaat New York machte am Montag die Bürgerrechtsgruppe CREW öffentlich. Die Listen müssen bis 8. September ausgehändigt werden. Mar-a-Lago ist ein Club, in dem nur Mitglieder und deren Besucher zugelassen sind.

Trump verbrachte in den ersten sechs Monaten seiner Amtszeit zahlreiche Wochenenden in Mar-a-Lago, empfing dort unter anderem den chinesischen Staats- und Parteichef Xi Jinping und den japanischen Regierungschef Shinzo Abe. Trump traf sich dort aber auch mit vielen anderen Menschen, deren Identität öffentlich nicht bekannt ist. Unklar ist, ob Trump auch Namen von Personen veröffentlichen muss, die auf Einladung anderer Clubmitglieder auf dem Anwesen sind.

CREW mit mehreren Klagen gegen Trump

Die Trump-Administration hatte bereits im April erklärt, sie werde auch die Besucherlisten für das Weiße Haus nicht mehr öffentlich machen, so wie es Trumps Vorgänger Barack Obama 2009 eingeführt hatte.

Die Bürgerrechtsbewegung CREW (Citizens for Responsibility and Ethics in Washington) hat gleich mehrere Klagen gegen Präsident Donald Trump angestrengt. Einige davon beziehen sich auch auf Einnahmen in Trumps Firmenimperium, etwa seinen Hotels, aus dem Ausland.

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