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Keine Einigung auf Strafmaß

Ex-Fraktionschef Schmid vor Gericht

  • Veröffentlicht: 02.03.2015
  • 15:14 Uhr
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Der frühere CSU-Fraktionschef Schmid soll Hunderttausende Euro Sozialabgaben hinterzogen haben. Zum Auftakt des Prozesses deutet sich an, dass er mit einer Haftstrafe auf Bewährung rechnen muss.

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Der frühere CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Georg Schmid, muss sich wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung in Höhe von fast einer halben Million Euro verantworten. Seit Montag steht der 61-Jährige vor dem Amtsgericht Augsburg, nachdem es zuvor keine Einigung zwischen Schmids Anwalt und dem Staatsanwalt auf ein Strafmaß gegeben hatte. Im Raum steht eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schmid vor, als Abgeordneter seine Ehefrau von 1991 bis 2013 im heimischen Wahlkreisbüro als Scheinselbstständige und nicht als Angestellte beschäftigt zu haben. Dadurch und durch die zeitweise Beschäftigung einer weiteren Mitarbeiterin soll er die Sozialkassen um fast 350.000 Euro betrogen haben. Zudem soll er Lohnsteuer in Höhe von rund 135.000 Euro hinterzogen haben.

Schmid äußerte sich zu Beginn des Prozesses nicht. Sein Verteidiger Nikolaus Fackler verlas im Namen des 61-Jährigen allerdings eine längere Erklärung, in der die Vorwürfe weitgehend zurückgewiesen wurden. Fackler will erreichen, dass Schmid höchstens eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr erhält. Andernfalls würde Schmid alle Pensionsansprüche verlieren.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft in Gesprächen

Vor Beginn des Prozesses hatte es zwei Gespräche zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gegeben, einmal war auch Richter Michael Nißl beteiligt. Demnach schwebt Staatsanwalt Karl Pobuda eine Haftstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren auf Bewährung vor.

Eine Einigung gab es bei den Gesprächen nicht, obwohl Schmids Anwalt Fackler ein Teilgeständnis anbot. Allerdings gab es eine Verständigung wegen Schmids ursprünglich wegen Beihilfe mitangeklagter Ehefrau Gertrud. Weil sie wegen einer schweren Verletzung nur eingeschränkt verhandlungsfähig war, wurde sie noch im Februar per Strafbefehl verurteilt. Gertrud Schmid muss 13.200 Euro zahlen und hat diese Strafe akzeptiert.

Zahlung von Schmid an die Rentenkasse

Schmid hatte seiner Ehefrau auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5500 Euro monatlich gezahlt und keine Sozialabgaben abgeführt. Zur Wiedergutmachung hat Schmid nach Angaben seines Anwalts bereits 450.000 Euro an die Rentenkasse gezahlt. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung wies der Rechtsanwalt zurück. Das Ehepaar habe alle Einnahmen angegeben. "Ein steuerlicher Schaden ist deswegen nicht entstanden."

Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags. Er war vor zwei Jahren als Fraktionschef zurückgetreten und hatte auch auf eine erneute Kandidatur bei der Landtagswahl 2013 verzichtet. Etliche Abgeordnete hatten bis dahin Angehörige beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Viele nutzten aber eine Altfallregelung.

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