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Verfassungsrichter Huber kritisiert große Parteien

Parteienschelte aus Karlsruhe

  • Veröffentlicht: 30.09.2015
  • 17:15 Uhr
  • dpa
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© dpa/Uli Deck

Bei den großen Parteien in Deutschland gibt es inhaltlich keine Vielfalt mehr, beklagt Verfassungsrichter Peter Huber. Das gefährde auch die Akzeptanz der verfassungsgemäßen Ordnung.

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Bundesverfassungsrichter Peter Huber kritisiert die "inhaltliche Annäherung der großen Parteien" und beklagt eine Orientierungslosigkeit des Staates. "Wo es keine Alternativen gibt, gibt es auch keine Wahl", schreibt Huber in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag). Außerdem verstärkten das Wahlrecht, die Ausgestaltung der Politikfinanzierung sowie das Fehlen direkter Demokratie auf Bundesebene die Sprachlosigkeit zwischen Bürgern und Politik. "Auf Dauer gefährdet das die Akzeptanz der verfassungsgemäßen Ordnung".

Betonung der Werte des Grundgesetzes

Der frühere Thüringer Innenminister (CDU) Huber kritisiert in seinem Beitrag das politische Berlin außerdem als orientierungslos: Gerade als Einwanderungsland sei Deutschland auf einen Staat angewiesen, der seine Werte durchsetze und seinen Staatsbürgern Vertrauen und Stolz vermittle. Denn je mehr ethnische, religiöse, soziale und kulturelle Vielfalt es in Deutschland gebe, desto mehr müsse "der Staat Gemeinsamkeit stiften".

Der Münchner Staatsrechtslehrer ist seit 2010 Bundesverfassungsrichter im Zweiten Senat. Diese acht Richter unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle prüfen derzeit das von Bundesrat beantragte NPD-Verbot. Huber ist im Senat für Europa-und Völkerrecht zuständig und Bearbeiter der Klage gegen das OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions"/OMT) der Europäischen Zentralbank zur Eurorettung.

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