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Ausgesperrt: Schlüsseldienst-Irrtümer

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3:09 / 02.01.2012 05:30 , © SAT.1

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Wenn man kurz nicht aufpasst, hat man sich schnell aus seiner Wohnung ausgesperrt. Vor allem am Wochenende und in der Nacht kann der Schlüsseldienst sehr teuer werden. Hold hat Recht gibt Tipps zu Nachtzuschlägen und Schäden, die durch den Schlüsseldienst verursacht werden.

Tags: Dienstleistungen, Haushalt, Recht, Schadensersatz, Wohnen

Ausgesperrt: Anfahrtspauschale und Nachtzuschlag beim Schlüsseldienst

Hat man sich ausgesperrt, ist man froh, in seine Wohnung wieder reinkommen zu können. Da bezahlt man gerne auch mal mehr. Aber gibt es für Schlüsseldienste Preisobergrenzen? Da es keine festgeschriebenen Stundensätze oder einen Vergütungskatalog für Schlüsseldienste gibt, sollte man sich den absoluten Endpreis bereits am Telefon geben lassen. Sonst kann es mit Zuschlägen und Pauschalen happig werden.

Ausgesperrt: Wer zahlt die entstandenen Schäden an der Tür?

Entstehen beim Aufsperren der Tür Schäden, so ist der Schlüsseldienst nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen. Schließlich werden die Handwerker gerade aus diesem Grund gerufen, nämlich um die Tür notfalls mit Gewalt zu öffnen. Dies gilt natürlich nur für Schäden, die mit dem fachgerechten Öffnungsvorgang zusammenhängen.

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