Wie lange dürfen Jugendliche abends ohne Aufsichtsperson unterwegs sein? Und darf man seine Kinder wirklich enterben? Wie es um das Jugendrecht bestellt ist, weiß Richter Hold und hat Tipps für Kinder und Eltern.
Jugendliche - Ausgehen und Erbe
RechtEin generelles abendliches Ausgehverbot gibt es in Deutschland nicht. Das Jugendschutzgesetz verbietet dagegen grundsätzlich den Jugendlichen den Besuch von Spielhallen, Nachtbars und Nachtclubs. Außerdem dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ohne Begleitung einer Erziehungsperson in Kneipen, Diskos und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nur bis 24 Uhr bleiben. Unter 16 Jahren dürfen Jugendliche überhaupt nicht allein in die Disko. Draußen können sich Jugendliche auch bis spät in die Nacht aufhalten, wenn sie sich nicht an einem jugendgefährdenden Ort aufhalten.
Grundsätzlich kann jeder frei entscheiden, wem er nach seinem Tod sein Erbe zukommen lassen will und wem nicht. Das ist die sogenannte Testierfreiheit. Kinder können jedoch bei einer Enterbung einen Pflichtteil beanspruchen. Das ist die Hälfte dessen, was sie ohne Testament erben würden. Das kann ein übergangener Erbe in jedem Fall von den anderen Erben fordern. Daher ist es besser, auch dem ungeliebten Kind wenigstens den Pflichtteil zu vermachen, um spätere Streitereien zu verhindern.
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