Darf man zum Arzt gehen, wenn man während der Arbeit krank wird? Und bekommt man bei Krankheit im Urlaub seine Urlaubstage zurück? Richter Hold klärt die Missverständnisse und Irrtümer rund um das Thema "Krank bei der Arbeit" auf.
Krank bei der Arbeit
RechtEs ist ein weit verbreitetes Märchen aus der Arbeitswelt, dass mir mein Arbeitgeber bei einem Arzttermin freigeben muss. Das gilt nur bei Terminen, bei denen der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Terminierung hat. Ist man krank bei der Arbeit und hat akute Beschwerden, darf man ohne Termin zum Arzt, da der Arbeitnehmer in diesem Fall arbeitsunfähig ist.
Wer im Urlaub erkrankt, kann sich in dieser Zeit nicht erholen. Die Krankheitstage werden daher nicht auf die Urlaubstage angerechnet. Die Erkrankung muss jedoch schnellstmöglich, also am ersten Krankheitstag, dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Spätestens am vierten Krankheitstag muss dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
Tipps