Urlaub und Reise


Reiserecht hilft bei Ärger im Urlaub

Urlaub und Reise
4:46 / 07.08.2012 10:00 , © SAT.1

Ratgeber

Ungebetene Hotelgäste in krabbelnder Form und partywütige Zimmernachbarn können einen Traumurlaub schnell zum Albtraum verkommen lassen. Bei vielen Reisemängeln kann jedoch etwas unternommen werden. Das Reiserecht hilft weiter.

Reiserecht: Schwierige Lage bei lauten Nachbarn

Spaß haben im Urlaub ist die eine Sache, wenn die Zimmernachbarn im Hotel allerdings tagelang ganze Nächte durchfeiern, kann das zu einer großen Belastung werden. Prinzipiell verfügt daher jedes Hotel über eine eigene Nachtruheregelung, die vorschreibt, ab wann Ruhe gehalten werden muss. Missachten Urlauber allerdings diese Vorschriften, wird es schwierig. Am vernünftigsten ist es dann, mit den Nachbarn und dem Personal über die Lärmbelästigung zu reden. Vielleicht ermöglichen die Hotelmitarbeiter sogar auf Kulanz ein anderes Zimmer für die Ferien.  

Reiserecht: Tipps bei unfreundlichem Personal

Ärgerlich ist auch das: unfreundliches Personal an der Rezeption, der Bar oder am Pool. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, den Hotelmanager über das Verhalten seiner Mitarbeiter zu informieren. Hilft das nicht, sollte unbedingt der Reiseveranstalter verständigt werden. Oft stehen hier die Chancen auf Hilfe am höchsten, da die Anbieter schlechte Bewertungen im Internet vermeiden möchten.

Klimaanlage funktioniert nicht? Das Reiserecht schafft Abhilfe.

35 Grad im Schatten und die Klimaanlage steht still? Hier bietet das Reiserecht die Möglichkeit, das Problem zu lösen. Wird das Gerät trotz Reklamation weder repariert und bekommt man auch kein anderes Hotelzimmer, kann sich der Urlauber auf eigene Faust ein anderes Hotel suchen und die Kosten dafür einfordern. Ganz wichtig ist dabei allerdings: Zunächst sollten Beweise für die  Situation gesammelt werden. Zeugen und Bildmaterial können hier zum Beispiel hilfreich sein.

Bei falschen Versprechungen hilft das Reiserecht

Besonders frustrierend sind falsche Versprechungen der Veranstalter. Ist im Reisekatalog von einer ruhigen Anlage die Rede, vor Ort lärmt aber eine Baustelle, wird die Sauberkeit gelobt und es wimmelt vor Ungeziefer und Dreck, kann sich der Urlauber mit dem Reiserecht wehren. Bei Reisemängeln gilt das Gewährleistungsrecht, folglich kann man Abhilfe verlangen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und reichen von der Reisepreisminderung bis hin zu einem neuen Zimmer oder sogar einem anderen Hotel. Orientierung in Sachen Reisemängeln kann die Frankfurter Tabelle des Landesgerichts Frankfurt bieten: Sie listet Mängel auf und schätzt die entsprechenden Reisepreisminderungen.

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