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DB-Navigator-App

Handy Zugticket: Richtig Bahnfahren ohne Papier

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© picture-alliance/M.i.S.-Sportpressefoto

Bahntickets müssen schon längst nicht mehr zu Hause ausgedruckt oder gar am Schalter erworben werden. Mit einem Smartphone und der Bahn-App DB Navigator lassen sich Tickets flexibel mit dem Handy kaufen, speichern und bei der Kontrolle per Handy vorzeigen.

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Einfach zu buchen ist das Handy Zugticket über die kostenlose App DB Navigator, die zum Download für Android- und iOS-Geräte in Google Play beziehungsweise im iTunes Store zur Verfügung steht. Um über die App Handy Zugtickets erwerben zu können, wird außerdem zu einer einmaligen Anmeldung mit den privaten Nutzerdaten auf gefordert. Tickets lassen sich in der Regel bis kurz vor Fahrtbeginn mit der Smartphone-App buchen und können anschließend in der Anwendung gespeichert werden. Bei der Fahrkartenkontrolle wird dann nur der enthaltene QR-Code über das Smartphone-Display gescannt und die bei der Registrierung angegebene Identifizierungskarte (etwa EC-Karte oder Personalausweis) muss vorgezeigt werden. Alternativ lassen sich Handy-Tickets mobil auch ohne App über m.bahn.de buchen und als MMS empfangen.

Im Übrigen gibt die Bahn aktuell (Stand: Januar 2015) an, dass Anschlussreisen mit City mobil über Handy Tickets nicht möglich sind.

Online-Tickets auf Mobilgeräten nutzen

Auch per Computer gekaufte Tickets, die sich als Handy Zugticket buchen lassen, können mittlerweile in der DB-Navigator-App geladen werden, so dass diese vor Beginn einer Reise nicht unbedingt mehr ausgedruckt werden müssen. Man sollte sich vor Fahrtantritt allerdings vergewissern, dass das Ticket in der App vorhanden ist.

Recht versteckt in den Beförderungsbedingungen der Bahn wird zudem darauf hingewiesen, dass Online-Tickets im Allgemeinen auch als PDF auf Mobilgeräten vorgezeigt werden können. Es genügt also theoretisch, ein zu Hause am Computer gekauftes Online-Ticket, das man per E-Mail als PDF-Dokument erhalten hat, dem Kontrolleur zum Scannen des Barcodes zum Beispiel auf dem Laptop zu zeigen. Genau heißt es in den Beförderungsbedingungen: "Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein PDF-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können."

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