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Neuer Trick mit alter Masche: Abzocke mit dem Kleingedrucktem
28.09.2006 22:15
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Foto: © AKTE Sat1
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Manfred H. ist Kleinunternehmer und führt im nordrhein-westfälischen Barntrup ein Geschäft für Tiernahrung. Um neue Kunden zu gewinnen, hat er einen Eintrag in den Gelben Seiten. Doch in der aktuellen Ausgabe hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Änderung hat er sofort nach Erscheinen des Branchenbuchs telefonisch beim Verlag reklamiert. Deshalb ist er auch nicht verwundert, dass nur wenige Tage später ein Schreiben mit dem Betreff „Korrekturabzug“ im Briefkasten findet.
Kurz darauf die böse Überraschung: Der Korrekturabzug hatte mit den Gelben Seiten nichts zu tun – doch das war nur im Kleingedruckten des Schreibens zu erkennen. Stattdessen hat Manfred H. mit seiner Unterschrift einen Eintrag in einem Online-Branchenbuch erworben.
Gesamtschaden für den Existenzgründer: 2500 Euro.
Besonders ärgerlich: Nur Verbraucher haben in solchen Fällen ein Widerrufsrecht. Gewerbetreibende nicht.
AKTE 06 über eine hinterlistige Abzocke.
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Sind Sie bereits in die Falle getappt? Wir haben Ihnen einen Musterbrief für den Widerspruch als Pdf zum Download bereit gestellt.
Hinweis zum Download: Um das Dokument öffnen zu können, müssen Sie es zuerst abspeichern!
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> Klicken Sie hier zum Download |
Das Musterexemplar eignet sich nicht zum Widerruf im Fall des Rostockers MR Branchenbuchverlags! In diesem Fall handelt es sich bei den Betroffenen um Gewerbetreibende. Das Akte-Schreiben dient einzig den privaten Verbrauchern zum Widerruf. |
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Foto: © AKTE Sat1
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Tipps von unserem Experten, Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Große Abzocke mit Kleingedrucktem – Vorsicht vor Gratisfallen der Internetanbieter
Das Angebot klingt verlockend: Hundert SMS kostenlos versenden! Schon jetzt sollte man sich wundern: Unternehmen sind ganz sicher nie karitative Institutionen, dafür aber häufig unseriös. Den Opfern wird auf Biegen und Brechen irgendeine Dienstleistung aufgedrängt. Der letzte Schrei: Hundert kostenlose SMS. Doch die Stolperfalle findet sich häufig im Kleingedruckten: Die kostenlosen SMS müssen nämlich innerhalb von 14 Tagen aufgebraucht werden. Nach dieser Frist „verändert“ sich die Testphase laut „SMS-heute“ ganz von selbst in ein 24-monatiges Abo mit 7 € Monatsgebühr. Diese Gebühr muss wiederum für ein Jahr im Voraus entrichtet werden.
Verbraucher sollten wissen: Der angeblich wirksame Vertrag ist aufgrund der überraschenden und mehrdeutigen Klauseln laut § 305 c Bürgerliches Gesetzbuch null und nichtig. Zudem sind solche Verträge, die auf einem Irrtum des Verbrauchers beruhen, häufig anfechtbar. Derartige Angebote leben von der Massenwirkung. Kaum ein Verbraucher macht sich die Mühe, das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen. Wichtig ist, dass sich Verbraucher zur Wehr setzen. Denn die Anbieter der Lockangebote sind sich der Rechtswidrigkeit ihrer Verträge häufig bewusst. Die Folge: Sie versuchen, ihre angeblichen Forderungen so schnell wie möglich einzutreiben, bevor die Geprellten merken, dass sie zur Zahlung nicht verpflichtet waren. Zugleich gilt aber: Verbraucher, die zum Gegenangriff übergehen, werden häufig nicht weiter bedrängt.
Folgende Regeln helfen Verbrauchern, Schäden zu vermeiden:
- Angebot stets gut durchlesen und nicht einfach drauflos klicken
- Umsonst arbeitet niemand – wer finanziert die Kosten?
- Niemals Kontodaten angeben – misstrauisch sein, Angebote im Internet unterscheiden sich nicht von solchen auf der Strasse.
- bei Rechnungseingang oder Mahnung eines Inkassounternehmens nicht sofort zahlen. Wenn das Geld erst mal beim Unternehmen ist, ist es kaum zurück zu erhalten
- Dem Unternehmen gegenüber erklären, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind (nach § 305 c BGB).
- Die eigene Erklärung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten
- Widerrufsrechte nach §§ 312 b, 312 d, 355 BGB geltend machen und Vertrag widerrufen, da ein Fernabsatzvertrag vorliegt.
- Unterlagen und Beweise sichern und sorgfältig aufbereiten
- Wer bereits gezahlt hat, kann nur noch auf dem Klageweg den Betrag einfordern. Allerdings sollte man im Vorfeld genau die Kosten-Nutzen-Relation klären, d.h. die Kosten des Rechtsstreits
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