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Herrchen verklagt Züchterin

Wirbel um todkranken Mops

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Mops Ronja ist sterbenskrank. Die vier Jahre alte Hündin leidet unter einem seltenen Gen-Defekt. Herrchen Jürgen gibt der Züchterin die Schuld und verklagt sie vor Gericht.

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Nach der lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung eines Mopses muss die Züchterin höchstwahrscheinlich keinen Schadenersatz an ein Ehepaar zahlen. Das deutete sich am Mittwoch im Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt an. Dort klagten Marlies und Jürgen Pflaum aus dem fränkischen Ostheim vor der Rhön gegen die Züchterin aus Kinding nahe Ingolstadt. Die Kläger und ihr Anwalt Andreas Ackenheil sind der Überzeugung, die schwere Erkrankung des fünfjährigen Hundes Ronja gehe auf züchterisches Fehlverhalten zurück.

Ronja bekommt epileptische Anfälle, ist auf einem Auge blind und hat Koordinierungsprobleme beim Gehen. Sie werde bald sterben, erklärten die Kläger.

Der Vorsitzende Richter Stefan Schwab ließ in der lediglich 35 Minuten dauernden Verhandlung keinen Zweifel daran, dass er sich der Meinung von Gutachterin Marion Link anschließen wird. Die Tierärztin kommt zwar zu dem Schluss, dass die Mutter von Ronja viel zu früh und zu oft Nachwuchs bekommen musste. Die Hirnhautentzündung sei aber nicht eindeutig auf das zu häufige Decken der Hündin zurückzuführen.

Den Vergleichsvorschlag des Richters, dem Ehepaar die Hälfte des Kaufpreises für Ronja in Höhe von 1.400 Euro zu erstatten, lehnten die Hundehalter ab. So muss Schwab ein Urteil fällen, das er am 31. Mai verkünden wird. Auf den Tierarztkosten in fünfstelliger Euro-Höhe werden die Eheleute wohl sitzenbleiben. An der Verhandlung teilnehmen durfte Ronja übrigens nicht. Bei Gericht herrscht Tierverbot. (dpa)

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