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Das kommt auf Verbraucher:innen zu

Änderungen ab Mai: Flugticketsteuer, Biosprit, Autokauf und Co.

  • Aktualisiert: 17.04.2024
  • 17:30 Uhr
  • Clarissa Yigit

Am 1. Mai stehen wieder einige Veränderungen an. Vor allem das Reisen wird teurer.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Mai kommen wieder Änderungen auf Verbraucher:innen in Deutschland zu.

  • Unter anderem werden Flugtickets teurer und der Mindestlohn in der Pflege steigt.

  • Außerdem beabsichtigt der Facebook-Konzern Meta mehr Fotos und Videos auf seinen Plattformen zuzulassen, die mit Künstlicher Intelligenz erzeugt wurden.

Inhalt

Die Tage werden wärmer und somit stehen Kurztrips auch gleich wieder hoch im Kurs. Allerdings werden ab Mai Flugtickets rund 20 Prozent teurer. Zudem können dann Verkehrssünden, die in der Schweiz begangen wurden, in Deutschland vollstreckt werden. Aber auch Änderungen beim Eurovision Song Contest und mehr KI bei Facebook sind geplant.

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Das ändert sich im Mai:

Mehr KI bei Facebook

Im Mai will der Facebook-Konzern Meta mehr Fotos und Videos - die von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder manipuliert wurden - mit Warnhinweisen auf seinen Plattformen zulassen, statt diese zu löschen.

"Wir werden damit beginnen, eine breitere Palette von Video-, Audio- und Bildinhalten als 'Made with AI' zu kennzeichnen, wenn wir branchenübliche KI-Bildindikatoren erkennen oder wenn Personen offenlegen, dass sie KI-generierte Inhalte hochladen", heißt es bei Meta.

Allerdings könnte so die Öffentlichkeit - insbesondere bei wichtigen Themen - in die Irre geführt werden, ergänzt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

"Wir stimmen mit der Empfehlung des Oversight Board überein, dass die Bereitstellung von Transparenz und zusätzlichem Kontext jetzt der bessere Weg ist, um manipulierte Medien anzusprechen und das Risiko einer unnötigen Einschränkung der Meinungsfreiheit zu vermeiden. Daher werden wir diese Inhalte auf unseren Plattformen behalten, damit wir Kennzeichnungen und Kontext hinzufügen können", begründet Meta diesen Schritt.

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Neuer Biodiesel an Tankstellen

Voraussichtlich ab Mai (ein genaues Datum ist noch nicht bekannt) können Autofahrer:innen Dieselkraftstoff, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt wurde, tanken. Bisher konnte dies nur herkömmlichem Diesel beigemischt werden.

"Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher einheitlich zu informieren", schreibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Tankstellenbetreiber müssen zudem künftig Diesel B10 (enthält 10 Prozent Biodiesel) und XTL (paraffinische Dieselkraftstoffe) an den Zapfsäulen deutlich kennzeichnen.

1. Mai

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Flugtickets werden teurer

Ab Mittwoch (1. Mai) steigt die Ticketsteuer für Flugtickets um über 20 Prozent. Je nach Entfernung können dann Preiserhöhungen zwischen 15,53 Euro und 70,83 Euro je Flugschein anfallen.

Mehr Informationen beim Neuwagenkauf

Auch sind Pkw-Hersteller und -Händler ab dem 1. Mai verpflichtet, Käufer:innen von Neuwagen mehr Informationen zu liefern, insbesondere spezifische Verbrauchs- und Emissionsangaben.

Zudem ändert sich die Methodik für die CO₂-Farbskala. Demnach gibt es künftig eine Klasseneinteilung mit einer Farbskala anhand von absoluten CO₂-Emissionswerten. Hierbei wird nun in die Klassen von "A" (null Emissionen, grün) bis "G" (hohe Emissionen, rot) eingeteilt, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Gewicht des Fahrzeugs spielt dann keine Rolle mehr.

Außerdem ist vorgesehen, dass Verbraucher:innen künftig neben kombinierten Verbrauchswerten auch Angaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi ("Innenstadt", "Stadtrand", "Landstraße", "Autobahn") erhalten. Diese sollen zusätzliche Informationen entsprechend der individuellen Nutzung ermöglichen.

Darüber hinaus müssen die möglichen CO₂-Kosten über zehn Jahre ausgewiesen werden.

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:newstime

Neue Strafzettelregelung mit der Schweiz

Ebenfalls ab 1. Mai können Falschparker oder Raser aus Deutschland, die in der Schweiz den Strafzettel erhalten haben, durch das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Zahlung des Knöllchens gebeten werden. Bußgelder für Verkehrsverstöße sind in der Schweiz sehr hoch, wie der ADAC schreibt. Begehen Schweizer:innen in Deutschland einen Verkehrsverstoß, können diese ebenfalls zur Zahlung des Bußgeldes aufgefordert werden.

Allerdings greift die neue Regelung erst, wenn die Geldforderung insgesamt 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt.

Bisher war eine Vollstreckung von Bußgeldern aus Nicht-EU-Ländern (zum Beispiel Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz) in Deutschland nicht möglich und Verkehrssünder:innen konnten eine entsprechende Zahlungsaufforderung einfach aussitzen.

Mindestlohn in der Pflege steigt

Grund zur Freude haben Beschäftigte in der Pflege. Ab 1. Mai steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro pro Stunde (bisher 14,15 Euro), für qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro pro Stunde (bisher 15,25 Euro) und Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro pro Stunde (bisher 18,25 Euro). Eine weitere Erhöhung ist am 1. Juli 2025 vorgesehen.

"Tag der Arbeit" mit Maikundgebungen

Wie in jedem Jahr findet am 1. Mai der "Tag der Arbeit" statt. Verdi ruft in diesem Jahr seine Beschäftigten auf, unter dem Motto "Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit." auf die Straße zu gehen und an bundesweiten Aktionen von Gewerkschafter:innen teilzunehmen.

2. Mai

Deutsche Bahn stellt App "DB Streckenagent" ein

Die Deutsche Bahn (DB) stellt ab Donnerstag (2. Mai) die Smartphone-App "DB Streckenagent" ein. Künftig werden Verbindungssuche, Ticketbuchung und Echtzeitinformation für Regional-, Nah- und Fernverkehr in der App "DB Navigator" gebündelt, schreibt die DB. Zudem werden dort beliebte Funktionen des "DB-Streckenagenten" - wie beispielsweise die Warnung vor aktuellen Störungen - ergänzt.

11. Mai

Regeländerung beim Eurovision Song Contest 2024

Auch soll der Eurovision Song Contest (ESC) 2024 neue Regeländerungen erhalten. So werden die Big Five - die fünf größten Geldgeber, darunter auch Deutschland - in den beiden Halbfinalen in voller Länge live auftreten. Die Big-Five-Länder sind automatisch für das ESC-Finale qualifiziert.

Am Finalabend wird zudem mit Beginn des ersten Auftritts die Telefon- und Onlineabstimmung freigeschaltet. Dann können die Teilnehmer:innen ihre Stimme direkt unter dem Eindruck des Live-Erlebnisses abgeben.

  • Verwendet Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • BMUV: "Bundesregierung beschließt die Einführung paraffinischen Diesels als Reinkraftstoff"
  • DB: "DB Streckenagent – das ändert sich"
  • ADAC: "Bußgeld aus der Schweiz: Strafzettel ab Mai auch für Deutsche"
  • Meta: "Our Approach to Labeling AI-Generated Content and Manipulated Media"
  • BMWK: "Novelle der Pkw-Energieverbrauchs- kennzeichnungs-Verordnung"
  • Die Bundesregierung: "Mindestlohn in der Altenpflege steigt"
  • Verdi: "Tag der Arbeit: Am 1. Mai 2024 für 'Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit'."
  • ESC: "Teilnehmer, Tickets, Termine: Alles zum Eurovision Song Contest 2024"
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