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Körperverletzung

Altstadtbesucher schwer verletzt - Polizisten verurteilt

  • Veröffentlicht: 27.01.2021
  • 19:57 Uhr
  • dpa
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Zwei Polizisten sind in Düsseldorf wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Sie hatten einen 38-jährigen Altstadtbesucher übel zugerichtet.

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Zwei Polizisten sind in Düsseldorf verurteilt worden, weil sie einen 38-jährigen Altstadtbesucher schwer verletzt haben. Ein 29-jähriger Beamter wurde vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 3000 Euro an das Opfer verurteilt. Ein 35-Jähriger Polizist wurde zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung und 2500 Euro an das Opfer verurteilt. Beide wurden wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt schuldig gesprochen.

Das 38-Jährige mutmaßliche Opfer der Polizeigewalt erlitt einen doppelten Nasenbeinbruch, einen Bruch der Augenhöhle sowie Blutergüsse und Schürfwunden. Überwachungskameras hatten das Geschehen aufgezeichnet. Zuvor soll der 38-Jährige einen Streit mit seinem Partner gehabt haben, bei dem die Polizisten hinzukamen.

Im Prozess am Amtsgericht hatten die angeklagten Beamten die Vorwürfe zunächst bestritten. Das Opfer habe sich heftig gewehrt, sei wie von Sinnen gewesen und sie hätten den Mann auch nur nach Vorwarnung und nur mit der flachen Hand geschlagen. Anders hätten sie ihn nicht unter Kontrolle bringen können.

Opfer ohne Gegenwehr

Staatsanwalt und Richter äußerten mehrfach Zweifel an der Version der Beamten: So sei auf den Videoaufnahmen einer Kamera keine echte Gegenwehr des Opfers zu erkennen. Außerdem habe einer der Beamten zuvor zwei Mal ausgesagt, den Mann mit der geballten Faust geschlagen zu haben.

Außerdem sei es seltsam, dass insgesamt neun Polizisten einen nicht besonders starken Mann nicht anders hätten überwältigen können. Das Opfer sagte aus, er habe keine Gegenwehr geleistet, sei von den Beamten dennoch sofort zu Boden geworfen und zusammengeschlagen worden.

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Beamte sind nicht suspendiert

Nach einem Rechtsgespräch erklärten die Verteidiger, dass sich ihre Beamten nicht mehr gegen die Vorwürfe wehrten. Neben dem Strafverfahren wurde auch ein dienstrechtliches Verfahren gegen die Beamten eingeleitet.

Nach Angaben des Düsseldorfer Polizeipräsidiums sind die beiden Beamten nicht suspendiert. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft hätte ihnen der Ausschluss aus dem Polizeidienst und der Verlust ihrer Pensionsansprüche gedroht. Körperverletzung im Amt kann mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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