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Prozess in Tübingen

Nach Unfall mit fünf Toten: Müllwagen-Fahrer vor Gericht

  • Veröffentlicht: 07.03.2018
  • 11:27 Uhr
  • dpa
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© dpa

Ein schwerer Müllwagen kippt um und begräbt ein Auto unter sich - fünf Menschen sterben. Jetzt steht der Unfallfahrer vor Gericht. Sein Anwalt erklärt schon mal, weshalb sein Mandant aus seiner Sicht nicht ins Gefängnis gehört.

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Fünf Menschen starben, als im vergangenen Sommer ein Müllwagen in Baden-Württemberg auf ein Auto kippte. Jetzt beschäftigt sich das Landgericht Tübingen mit dem Unfall: Von diesem Mittwoch an (13.30 Uhr) muss sich der Müllwagen-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vor der Zweiten Großen Strafkammer verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen vor, zu schnell in eine Kurve gefahren zu sein. Dadurch sei der schwere Müllwagen umgekippt. Der Prozess ist auf drei Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird für den 19. März erwartet.

Müllwagen stürzte auf Auto

Der Müllwagen war am 11. August 2017 bei Nagold im Kreis Calw auf ein voll besetztes Auto gestürzt. Dabei starben die 25 Jahre alte Fahrerin, ihr Freund (22), die zweijährige Tochter und der nur wenige Wochen alte Sohn sowie die Schwester der Fahrerin (17).

Vier Familienangehörige der Getöteten werden nach Angaben des Landgerichts als Nebenkläger auftreten. Nach dem Unfall habe in der Familie große Wut auf den Müllwagen-Fahrer geherrscht, sagte Seelsorger Johannes Bräuchle, der die beiden Zirkus- und Schaustellerfamilien nach dem Unfall begleitet hat. Der Prozess wird mit erheblichen Sicherheitsvorkehrungen geführt, alle Besucher werden vor dem Saal durchsucht.

"Kein Krimineller"

Der Verteidiger des Angeklagten warnte vor Vergeltungsgedanken. "Der Angeklagte ist keinesfalls ein Krimineller, der weggeschlossen werden muss, sondern ist selbst Opfer seiner Tat", hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung von Rechtsanwalt Thomas Weiskirchner.

Der Anwalt hält nicht viel davon, den Angeklagten im Fall einer Verurteilung ins Gefängnis zu schicken. "Eine solche Strafe kann den unermesslichen Verlust und das tiefe Leid der Angehörigen niemals abbilden, sondern dient einem meiner Ansicht nach nicht mehr zeitgemäßen Vergeltungsgedanken - Auge um Auge, Zahn um Zahn", teilte Weiskirchner mit.

Als Zeugen werden einer Gerichtssprecherin zufolge unter anderem Polizisten, Sachverständige und der Arbeitgeber des Angeklagten befragt. Ob schon am 19. März ein Urteil fällt, hängt nach Einschätzung von Weiskirchner mitunter davon ab, wie lange am Stück der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Er habe bei dem Unfall einen schweren Schock erlitten und sei immer noch in ärztlicher Behandlung.

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