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Fahrer erhält Bewährungsstrafe

Raser-Prozess in Essen: Tödlicher Unfall bei Tempo 286

  • Veröffentlicht: 03.08.2020
  • 17:13 Uhr
  • dpa
Article Image Media
© Marcel Kusch/dpa

Hochgeschwindigkeitsfahrt mit tödlichem Ende für eine 18-jährige Beifahrerin. Erst 2 Tage besaß ein junger Mann in Essen einen Super-Sportwagen mit 570 PS, als er auf einer Autobahn die Kontrolle über den Wagen verlor.

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Gut ein Jahr nach einem Autobahnunfall bei mindestens Tempo 286 ist der Fahrer eines Sportwagens am Montag in Essen wegen fahrlässiger Tötung zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei dem Unfall im März 2019 war eine 18-jährige Bekannte ums Leben kommen, die als Beifahrerin daneben saß. Der junge Mann hatte den gebrauchten Wagen erst zwei Tage vorher übernommen.

Strafe von 25.000 Euro

Der 25-Jährige muss laut Urteil des Essener Amtsgerichts außerdem eine Strafe in Höhe von 25 000 Euro zahlen. Zudem verpflichtete ihn das Gericht zu 500 Arbeitsstunden und entzog ihm seinen Führerschein - zwei Jahre lang darf er keinen neuen machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann verlor laut Gericht am späten Abend des 20. März 2019 auf der Autobahn 52 in Essen die Kontrolle über seinen 570 PS starken Sportwagen und kam von der Fahrbahn ab. Er schleuderte zunächst gegen die Leitplanke und prallte dann gegen einen Baum. Das Auto wurde dabei zerteilt. Die angeschnallte Beifahrerin wurde aus dem Auto geschleudert und tödlich verletzt. Der heute 25-Jährige kam mit leichten Verletzungen davon.

Der Unfall geschah auf einem Autobahnabschnitt im Essener Süden, in dem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Der Fahrer habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen, sagte Richterin Heike Stumm in der Urteilsbegründung. "Die Autobahnen sind nicht dafür ausgelegt, hemmungslos darauf herumzurasen. Das Fahrzeug war für den Angeklagten in der konkreten Situation nicht beherrschbar." Stumm sprach von einem hohen Maß an Selbstüberschätzung, geistiger Unreife und Rücksichtslosigkeit bei dem jungen Mann. Einen technischen Defekt schloss das Gericht aus.

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Die Unfallursache

In der Verhandlung ging es fast ausschließlich um die Unfallursache. Im Mittelpunkt standen zwei Gutachten: Eines der Staatsanwaltschaft, das einen Fahrfehler des zum Unfallzeitpunkt 23-Jährigen feststellte; und ein vom Angeklagten beauftragtes Gutachten, in dem ein Abheben des Fahrzeugs nach einer Bodenwelle 138 Meter vor dem Unfallort für wahrscheinlich gehalten wurde. Dadurch sei das Fahrzeug unkontrollierbar geworden. Beide Gutachter stimmten überein, dass der Wagen fast 300 Stundenkilometer schnell war, als der Unfall geschah.

"Wäre der Angeklagte mit geringerer Geschwindigkeit gefahren, wäre eine Reaktion möglich gewesen", sagte die Richterin. "Ein Geschwindigkeits-Aufhebungszeichen begründet keinen rechtsfreien Raum." Kein Autofahrer könne davon ausgehen, bei solch einer Geschwindigkeit keine Gefahr für andere zu sein. Hinzu komme, dass die A52 eine viel befahrene Autobahn in einer Metropolregion sei.

Mit seinem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Unfall zuvor als "unglaublich vermeidbar" bezeichnet hatte. Der Verteidiger hatte für eine Geldstrafe und ein mehrmonatiges Fahrverbot plädiert. Die Mutter der Getöteten äußerte sich nach dem Urteil "erleichtert und sehr froh, dass er jetzt zwei Jahre hat, um zu sehen, was er getan hat". Sie und der Vater der 18-Jährigen waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

Zum Prozessauftakt am Morgen hatte sich der Angeklagte persönlich an die Eltern gerichtet. "Es tut mir außerordentlich leid, was geschehen ist. Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich es tun." Der Anwalt der Mutter sagte, dass man die Entschuldigung nicht annehmen könne. Das Gericht wertete sie aber als strafmildernd.

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