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Missbrauchsvorwürfe

Schwimmlehrer soll 40 Mädchen missbraucht haben

  • Veröffentlicht: 21.03.2018
  • 14:20 Uhr
  • dpa
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Er soll kleine Mädchen missbraucht haben, die bei ihm schwimmen lernen wollten. Nach monatelangen Ermittlungen gegen einen 33-Jährigen aus Baden-Württemberg steht für die Staatsanwaltschaft fest: Er hat sich an 40 Kindern vergangen. Der Verdächtige selbst schweigt.

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An 40 kleinen Mädchen soll sich ein Schwimmlehrer in Baden-Württemberg vergangen haben. Teils soll der 33-Jährige den Missbrauch im Unterricht sogar mit einer Unterwasserkamera gefilmt haben. Der Mann war vor gut einem halben Jahr wegen zunächst sechs Fällen festgenommen worden. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft Baden-Baden nun 136-fachen Missbrauch von Mädchen im Alter zwischen vier und acht Jahren vor.

In fünf Fällen legt sie dem Mann schweren sexuellen Missbrauch zur Last. Mindestens zwei seiner Opfer schüchterte er demnach massiv ein. «Er hat gedroht, dass er sie umbringt», sagte Sprecher Michael Klose am Mittwoch.

Im Raum Rastatt, Baden-Baden und Achern

Der Mann soll zwischen Oktober 2015 und bis kurz vor seiner Festnahme im September 2017 sein Unwesen unter anderem im Raum Rastatt, Baden-Baden und Achern getrieben haben. Bekannt wurden nun auch zwei Missbrauchsfälle aus dem südbadischen Lörrach vom September 2016. 37 Kinder sind namentlich bekannt; sie wurden in Anwesenheit ihrer Eltern befragt. In drei Fällen steht die Identität noch nicht fest.

Der Mann war nach Anzeigen von Eltern und nach Auswertung von umfangreichem Videomaterial, das bei ihm sichergestellt wurde, hinter Gitter gekommen. Der Schwimmlehrer selbst hat laut Staatsanwaltschaft bislang kein Geständnis abgelegt. Zunächst habe er die Vorwürfe bestritten und dann geschwiegen.

Kinderpornografisches Material

Staatsanwalt Klose geht davon aus, dass seine Behörde noch in der ersten Aprilhälfte Anklage erhebt. Weil er seine Opfer teils auch filmte, wird dem Schwimmlehrer in 14 Fällen zudem Herstellung von kinderpornografischem Material und in zwei Fällen - wegen der Drohung - Nötigung vorgeworfen. Über die Ausweitung des Haftbefehls hatten zuvor verschiedene Medien berichtet.

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