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Prozess

Urteil im Fall der jahrelang verschwundenen Maria erwartet

  • Veröffentlicht: 09.07.2019
  • 06:24 Uhr
  • dpa
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Der Mann auf der Anklagebank war mehr als fünf Jahre lang mit einem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen untergetaucht. Im Prozess gegen ihn will das Landgericht Freiburg nun das Urteil verkünden.

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Im Prozess um die jahrelang verschwundene Maria will das Landgericht Freiburg am Dienstag (15.00 Uhr) das Urteil verkünden. Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung nach Angaben des Gerichts eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Dem 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen werden Kindesentführung und sexueller Missbrauch vorgeworfen. Er war laut Anklage im Mai 2013 mit der damals 13-Jährigen aus Freiburg ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren. Zudem soll er die heute 19-Jährige in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht haben. Der Prozess gegen ihn begann Anfang Mai.

Bei den Plädoyers Ende Juni forderte die Staatsanwältin sieben Jahre und drei Monate Gefängnis sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Mannes plädierte den Angaben zufolge für vier Jahre und sechs Monate Haft ohne Sicherungsverwahrung.

Die beiden lebten auf Sizilien

Laut Anklage war der Mann mit dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen quer durch Europa nach Italien gereist. Dort lebten die beiden in einem Dorf in Sizilien. Nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria im vergangenen August überraschend nach Freiburg zurück. Der Mann wurde wenig später in Italien festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).

Der Mann und Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Sie hatten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet kennengelernt. Der erwachsene Mann habe sich dort in Chats dem Mädchen gegenüber anfangs als Teenager ausgegeben.

Den Angaben zufolge ist der 58-Jährige nicht vorbestraft. Laut Polizei hatte er bei seiner Festnahme im vergangenen Sommer erklärt, zwischen ihm und dem Mädchen handele es sich um "Liebe". Als Maria weggegangen sei, habe ihn dies zur Verzweiflung gebracht.

Maria und ihre Mutter sind in dem Prozess Nebenklägerinnen. Der Anwalt der Mutter sagte, neben einer Haftstrafe für den Angeklagten gehe es auch um Schmerzensgeld für Marias Mutter. Die Frau habe unter dem jahrelangen Verschwinden der Tochter stark gelitten und befinde sich noch immer in psychologischer Behandlung.

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