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Mord an der kleinen Sara

Verteidigung präsentiert abstruse Theorie

  • Veröffentlicht: 18.01.2019
  • 15:30 Uhr
  • dpa
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Als der Mann von der Polizei überwältigt wird, hält er seine leblose Tochter im Arm. Aus Rache an seiner Frau und rasender Eifersucht soll er die kleine Sara ermordet haben. Doch die Verteidiger haben eine fragwürdige Variante ins Spiel gebracht.

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Er hat sich die Kapuze weit über den Kopf gezogen und verbirgt so sein Gesicht, bis die Fotografen den Gerichtssaal verlassen haben. Dann wirkt der Angeklagte eher wie ein interessierter Besucher seines eigenen Mordprozesses. Erst als die Fotos der Obduktion seiner kleinen Tochter Sara gezeigt werden, dreht er sich weg.

Der 33-Jährige steht seit Freitag wegen Mordes an der Siebenjährigen in Düsseldorf vor dem Landgericht. Er soll die Kleine aus Rache an seiner Ehefrau erwürgt haben, der er Untreue unterstellte. Er sei sehr eifersüchtig gewesen und habe seine Frau als "Schlampe" beschimpft, sagt die Staatsanwältin.

Das Drama hatte sich im vergangenen Juli in Düsseldorf abgespielt. In einem Videotelefonat mit der 44-jährigen Mutter soll der bis dahin unbescholtene Vater die weinende Tochter mit einer täuschend echt wirkenden Pistole bedroht und mehrmals gedroht haben, sie umzubringen. Später entpuppt sich die Waffe als Schreckschussvariante der Polizeipistole P 99.

Zwei Mal gestolpert, zwei Mal aufs Kind gefallen

Die Frau wählt von ihrem Arbeitsplatz aus den Notruf der Polizei, und eine Spezialeinheit der Polizei eilt zur Wohnung der Familie, in der der Vater mit der Tochter alleine ist. Als sich der Ägypter nach gut einer Stunde ergibt und festgenommen wird, hält er seine leblose Tochter im Arm.

Beim Prozessauftakt am Freitag schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Doch der Vorsitzende Richter verliest aus den Akten im Scheidungsverfahren, dass seine Anwälte behauptet haben, die Tochter sei bei einem tragischen Unfall ums Leben gekommen. Aus Angst davor, dass die Polizei seine Wohnung stürmt, habe er das Mädchen in einer Abstellkammer in Sicherheit bringen wollen.

Dabei sei er zwei Mal gestolpert und jedes Mal auf das Kind gefallen, das dabei wiederum gegen ein Metallregal gestürzt sei. So steht es jedenfalls in den Akten der Blitz-Scheidung, die die Mutter nach der Tat beantragt hatte.

Obduktion spricht andere Sprache

Doch der Rechtsmediziner, der die kleine Sara obduziert hat, schließt die Unfallversion als Todesursache aus: Das siebenjährige Mädchen sei erwürgt worden. Das bei der Obduktion vorgefundene Verletzungsbild sei eindeutig. Einblutungen im Gewebe und anderen Spuren zeugten von einer "lang anhaltenden Gewalt" durch Umschließen des Halses des Mädchens. Es sei dadurch erstickt.

Zuvor sei die Siebenjährige gesund gewesen. Sie habe den Angriff bei vollem Bewusstsein erlebt. Einen winzigen Trost für die Mutter hält der Rechtsmediziner noch parat: Sara dürfte "recht schnell bewusstlos geworden sein".

Ein Polizist berichtet als Zeuge, dass der Vater einen Tag nach der Tat auf dem Weg zur Vernehmung in Tränen ausgebrochen sei und geschluchzt habe: "Warum? Warum?" Auf die Frage, was er denn meine, habe er gesagt: "Warum geht meine Frau seit drei Jahren fremd?" Er habe ein Telefonat von ihr und ihrem Kollegen belauscht, bei dem Vertraulichkeiten ausgetauscht worden seien.

"Es hat Klick im Kopf gemacht"

Auf die Frage, was denn in der Wohnung passiert sei, habe er gesagt: "Es hat Klick im Kopf gemacht und dann ist es passiert." Die Verteidiger beantragen, die Aussage des Beamten nicht zu verwerten. Ihr Mandant sei zuvor nicht häufig genug über seine Rechte belehrt worden.

"Ein Hirngespinst", nennt Rechtsanwältin Tanja Kretzschmar die Seitensprung-Vorwürfe. Sie vertritt die Mutter des Mädchens als Nebenklägerin. Aus heiterem Himmel habe der 33-Jährige seine Eifersucht entwickelt und ihr unterstellt, sie mit einem Arbeitskollegen zu betrügen.

Am Tattag sei die Mutter von ihrem Arbeitsplatz in einem Großraumbüro noch zur Wohnung geeilt: "Sie hat mitbekommen, wie der leblose Körper ihrer Tochter aus dem Haus getragen wurde und sich die Ärzte bemühten, sie wiederzubeleben. Sie ist heute nicht im Saal, sondern am Grab ihrer Tochter." Am nächsten Verhandlungstag stehe der Frau "ein ganz schwerer Weg" bevor: Dann muss sie als Zeugin aussagen.

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