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Gesetz soll noch dieses Jahr kommen

Wien will Promille-Grenze für Hundehalter

  • Veröffentlicht: 10.10.2018
  • 18:28 Uhr
  • dpa
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Die Stadt Wien will eine Promille-Grenze für Halter von Hunden einführen, deren Rasse als potenziell gefährlich gilt. Diese Grenze soll - wie auch bei Autofahrern - im öffentlichen Raum bei 0,5 Promille liegen.

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Bei Verstößen müssen Hundehalter mit einer Strafe von mindestens 1000 Euro rechnen. Das Gesetz soll noch im laufenden Jahr in Kraft treten. Es geht um sogenannte Listenhunde - in Wien gehören dazu unter anderem Bullterrier, Rottweiler und Pitbullterrier.

Regelung kommt aufgrund tödlicher Zwischenfälle

Hintergrund für die neuen Regeln sind zwei Vorfälle, bei denen Hunde kleine Kinder zuletzt in den Kopf und ins Gesicht gebissen haben. Ein 17 Monate alter Junge war Ende September - gut zwei Wochen nach der Rottweiler-Attacke - an seinen Verletzungen gestorben. Die Besitzerin des Hundes stand bei dem Angriff unter Alkoholeinfluss.

Neben der Promillegrenze soll auch die Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde verschärft werden. Bisher mussten Listenhunde mit einem von beiden Hilfsmitteln ausgeführt werden, künftig sind sowohl Leine als auch Maulkorb Pflicht. Halter von Listenhunden müssen darüber hinaus auch weiterhin einen Hundeführerschein machen, dessen Prüfung aber nun umfangreicher werden soll. Außerdem müsse man zwei Jahre nach der Prüfung nochmals antreten, teilte die Stadt mit.

Hundeführerschein ist in Wien ohnehin Pflicht

Seit 1. Juli 2010 gibt es in Wien den verpflichtenden Hundeführschein für sogenannte Listenhunde, deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. "Uns geht es um das friedliche Miteinander zwischen Mensch und Hund in der Großstadt, der Führschein ist sicher ein wesentlicher Schritt dazu. Es geht uns nicht um eine Diskriminierung, sondern schlichtweg darum, Gefahren und auch Ängste zu minimieren", so Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima.

Für folgende Hunde, sogenannte Listenhunde, sowie für Kreuzungen dieser Hunde untereinander beziehungsweise mit anderen Hunden, besteht die Verpflichtung, einen Hundeführschein abzulegen:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff, Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
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