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Zwangspensionierung von Richtern

EU-Kommission verklagt Polen

  • Veröffentlicht: 24.09.2018
  • 15:10 Uhr
  • dpa
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© AP/dpa

Polen wird sich wegen eines umstrittenen Gesetzes zur Zwangspensionierung von Richtern vor dem EuGH verantworten müssen. Die Klageschrift aus Brüssel hat es in sich. Das Gericht in Luxemburg wird schon in Kürze erstmals Farbe bekennen müssen.

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Wegen der Zwangspensionierung zahlreicher oberster Richter verklagt die EU-Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof und will die Praxis mit einstweiligen Anordnungen sofort stoppen lassen. Das zur Zwangspensionierung eingeführte Gesetz zur Herabsetzung des Pensionsalters verstoße gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und damit auch gegen EU-Recht, erklärte die Kommission am Montag in Brüssel. Es untergrabe insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern.

Über den Antrag auf einstweilige Anordnungen könnte nach Angaben eines EuGH-Sprechers innerhalb weniger Tage nach seinem Eingang entschieden werden. Sollte ihm stattgegeben werden, müsste Polen den Prozess der Zwangspensionierungen mit sofortiger Wirkung stoppen und den bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschließenden EuGH-Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglichen. Auch Nachbesetzungen dürften nicht mehr erfolgen.

Empfindliche Strafe

Für den Fall einer Weigerung könnte Polen eine empfindliche Strafe zahlen müssen. In einem früheren Streitfall wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 100 000 Euro pro Tag angedroht. Es gehe nun darum, einen "schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden" für die richterliche Unabhängigkeit in Polen abzuwenden, erklärte die Kommission zu dem neuen Verfahren.

Mit dem neuen polnischen Gesetz zum Obersten Gericht wird das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

Verlängerung der Amtszeit?

Anträge auf eine mögliche Verlängerung der normalen Amtszeit sind zwar möglich, sie müssen allerdings vom Staatspräsidenten bewilligt werden. "Für die Entscheidung des Präsidenten gibt es jedoch keine klaren Kriterien, und die Ablehnung des Antrags kann nicht gerichtlich überprüft werden", kritisiert die EU-Kommission.

Wegen eines Gesetzes zu den ordentlichen Gerichten hatte die Kommission bereits im März Klage gegen Polen eingereicht. Auch dieses sieht Regelungen vor, die der Regierung einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz ermöglichen. Zudem wandten sich auch schon polnische Gerichte selbst an den EuGH. Diese Vorabentscheidungsverfahren könnten nun gemeinsam mit den Klagen der EU-Kommission verhandelt werden.

Regierung uneinsichtig

Die polnische Regierung hatte sich in dem Streit um die Unabhängigkeit der Justiz in dem Land zuletzt wiederholt uneinsichtig gezeigt. Aus Regierungssicht stünden die Reformen in Einklang mit europäischen Standards, argumentierte der polnische Europaminister Konrad Szymanski noch in der vergangenen Woche in Brüssel. Es sei zudem die Pflicht der Regierung, vom polnischen Parlament beschlossene Reformen zu verteidigen.

Wegen der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit hat die Kommission gegen das Land auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet. Dieses könnte im letzten Schritt sogar mit einem Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden. Dafür müssten allerdings erst einmal 22 der 28 EU-Staaten zustimmen, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Diese Mehrheit ist nicht sicher, da Großbritannien sowie andere mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch gegenüberstehen.

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