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Kleine Anfrage zweier AfD-Abgeordneter

Ex-Leibwächter Bin Ladens kann weiterhin nicht abgeschoben werden

  • Veröffentlicht: 24.04.2018
  • 18:57 Uhr
  • dpa
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© Julian Stratenschulte/dpa

Wegen seiner terroristischen Vergangenheit gilt er als "Gefährder". Abgeschoben werden kann er trotzdem nicht: In seiner Heimat Tunesien droht Sami A. Folter. Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister hofft nun auf eine diplomatische Lösung.

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Ein in Bochum lebender früherer Leibwächter des getöteten Terrorchefs Osama bin Laden kann auch weiterhin nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Es gebe ein Abschiebungsverbot im Fall Sami A., teilte die nordrhein-westfälische Landesregierung in Düsseldorf auf eine Kleine Anfrage zweier AfD-Abgeordneter mit.

Das Flüchtlingsministerium verwies auf eine unanfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom April 2017. Demnach drohten dem 42 Jahre alten Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" (Beschluss OVerWG NRW, Az. 11 A 1613/16.A vom 3. April 2017).

Keine anderen Länder, die ihn aufnehmen

Auch gebe es keine anderen Länder, die bereit oder verpflichtet wären, ihn aufzunehmen. Laut einem Sprecher des Innenministeriums wird Sami A. aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit weiterhin als sogenannter «Gefährder» eingestuft.

Sami A. lebt in Bochum. Er hat Frau und Kinder. Seine Familie besitzt nach früheren Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit mehreren Jahren muss sich der Mann jeden Tag bei der Polizei melden. Er erhält Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Monatlich seien dies 1168 Euro, teilte das Ministerium weiter mit. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung (Montag) über den Fall berichtet.

"Terroristische Bedrohung"

Auf die Fragen der Abgeordneten, ob Sami A. weiterhin eine "terroristische Bedrohung" darstelle, reagierte die Landesregierung in ihrer Antwort vom Montag nur indirekt. Die Sicherheitsbehörden des Landes bewerteten Personen des islamistisch-terroristischen Spektrums fortlaufend im Hinblick auf von ihnen ausgehende Gefahren, hieß es. "Diese Bewertungen sind grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung geeignet", schrieb das Ministerium.

Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sagte in Düsseldorf, dass der Tunesier wahrscheinlich dauerhaft geduldet werden müsse. Es sei denn, es gebe eine diplomatische Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami A. weder Folter noch Tod drohten und seine Menschenwürde geachtet werde. Um diese diplomatische Zusicherung bemüht sich das Bundesinnenministerium laut Stamp seit Längerem erfolglos. "Der Bund muss die diplomatischen Bemühungen forcieren", sagte der Minister weiter.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass es dem Fall "aktuell umfassend" nachgehe. Weitere Einzelheiten teilte die Behörde unter Verweis auf den Datenschutz nicht mit.

Ende 1999/Anfang 2000 Al-Kaida unterstützt

Das Oberverwaltungsgericht hatte es in einem Urteil vom Mai 2015 als erwiesen angesehen, dass Sami A. Ende 1999/Anfang 2000 die Terrororganisation Al-Kaida unterstützt hat. In einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan soll er eine militärische Ausbildung bekommen haben. Zeitweilig soll er der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden angehört haben. Sami A. bestritt dies und behauptete, in dem Zeitraum eine religiöse Ausbildung in Karatschi in Pakistan absolviert zu haben. Osama bin Laden wurde 2011 bei einer US-Kommandoaktion in Pakistan getötet. Er soll der Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 mit etwa 3000 Toten in New York gewesen sein.

Die Bundesanwaltschaft hatte im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet. Geprüft wurde der Verdacht, er könne Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sein. Das Verfahren wurde aber 2007 eingestellt. Der Tatverdacht konnte nicht so sehr erhärtet werden, dass es für eine Anklage gereicht hätte, hatte die Behörde damals mitgeteilt.

Sami A. war 1997 als 21-Jähriger nach Deutschland gekommen, um zu studieren, unter anderem in Krefeld. Erst studierte er Textiltechnik, später dann Technische Informatik, schließlich Elektrotechnik. In Bochum meldete er sich 2005 an.

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