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Es gab viel Kritik an den momentanen Regelungen

Bundesagentur veröffentlicht Statistik zu Hartz-IV-Sanktionen

  • Veröffentlicht: 10.10.2018
  • 10:34 Uhr
  • dpa
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Ein versäumter Beratungstermin, eine abgelehnte Stelle: Zur Strafe können Jobcenter Hartz-IV-Leistungen kürzen. Junge Menschen werden bei Verstößen härter bestraft als ältere. Daran gab es Kritik. Nun wird die aktuelle Statistik erwartet.

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt am Mittwoch (10.00 Uhr) die Hartz-IV-Sanktionsstatistik für das erste Halbjahr 2018 bekannt. Im vergangenen Jahr waren bundesweit knapp 953.000 Bezieher mit einer Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II bestraft worden, weil sie mehrfach Termine versäumt oder angebotene Jobs abgelehnt hatten. Das waren rund 13.700 mehr als im Jahr 2016. Die Sanktionsquote, also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, lag unverändert bei 3,1 Prozent.

Das Sozialgesetzbuch II schreibt die empfindlichen Strafen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann sogar die gesamte Unterstützung auf Zeit gestrichen werden. Zuletzt registrierte die BA rund 4,08 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 416 Euro im Monat.

Jüngere Menschen werden stärker bestraft

Menschen unter 25 Jahren sind von den Sanktionen stärker betroffen als ältere Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Streichung der Regelleistung vor. Wenn sie sich innerhalb eines Jahres einen weiteren Verstoß leisten, kann ihnen auch die Miete gekürzt werden.

Das Vorgehen kritisierte SPD-Chefin Andrea Nahles im August und sprach sich für eine Abschaffung der Sanktionen bei jungen Hartz-IV-Empfängern aus. Nach so harten Strafen würden einige Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen. "Ergebnis sind ungelernte junge Erwachsene, die wir nicht mehr erreichen", sagte Nahles. Die Union hatte den Vorstoß abgelehnt.

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