Anzeige
Verbraucherschutz

Früher raus aus der Schuldenfalle

  • Veröffentlicht: 16.11.2019
  • 07:58 Uhr
  • dpa
Article Image Media
© dpa

Nach einer Pleite sollen Verbraucher künftig schneller neu starten können. Geplant ist eine schrittweise Einführung der Erleichterung.

Anzeige

Menschen in der Schuldenfalle können auf einen schnelleren Neubeginn hoffen: Das Bundesjustizministerium will die Frist für eine Befreiung von Restschulden bei Verbraucherpleiten von derzeit sechs auf regulär drei Jahre senken. "Es ist sinnvoll, dass die Restschuldbefreiung künftig ohne Bedingungen nach drei Jahren erfolgen soll", sagte Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Die meisten Menschen rutschen nach und nach in die Schuldenfalle, oft auch durch Schicksalsschläge."

Kein Mensch gehe leichtfertig in eine Insolvenz, sagte Zerhusen. "Während des Insolvenzverfahrens stehen den Menschen nur die pfändungsfreien Einkünfte zur Verfügung, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken."

Zwar haben Verbraucher bereits jetzt schon die Möglichkeit, drei Jahre nach der Pleite die restlichen Schulden erlassen zu bekommen. Allerdings sind aus Sicht von Verbraucherschützern und Insolvenzrechtsexperten die Hürden dafür zu hoch.

Nur, wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann vorzeitig neu anfangen. Nach einer Untersuchung des Bundesjustizministeriums im Jahr 2018 können weniger als zwei Prozent der Schuldner diese Bedingungen erfüllen.

Hintergrund für die geplanten Änderungen ist eine EU-Richtlinie, die eine Entschuldung nach drei Jahren vorsieht. Das Bundesjustizministerium plant eine Übergangszeit, in der die Frist schrittweise verkürzt werden soll. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher in der Schuldenfalle bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts mit der Anmeldung der Insolvenz warten, um in den Genuss der Drei-Jahres-Regel zu kommen. Zudem sollen Ungerechtigkeiten vermieden werden, die bei einer Verkürzung des Zeitraumes von heute auf morgen entstünden. Zerhusen hält eine Übergangsfrist für sinnvoll: "Damit wird ein Verfahrensstau bei den Schuldnerberatungsstellen vermieden."

Eine europaweite Harmonisierung der Vorschriften befürwortet der Verbraucherschützer, "auch um Insolvenztourismus zu vermeiden und einen einheitlichen Rechtsraum zu schaffen". In manchen EU-Ländern gelten bislang kürzere Fristen als in Deutschland. Ein Referentenentwurf des Ministeriums ist um die Jahreswende geplant.

Nach jüngst veröffentlichten Daten der Wirtschaftsauskunftei Creditreform ist die Zahl überschuldeter Personen in Deutschland in diesem Jahr erstmals seit fünf Jahren wieder gesunken - allerdings nur geringfügig. Aktuell sind demnach rund 6,92 Millionen Verbraucher nicht in der Lage, ihre Rechnungen zu bezahlen. Das seien knapp 10 000 weniger als im Vorjahr. Dennoch waren weiter bei jedem zehnten Erwachsenen die Gesamtausgaben dauerhaft höher als die Einnahmen.

Mehr Informationen
Tuerkei_Urlaub_dpa
News

Reisebüros glauben nicht an Türkei-Comeback

  • 05.06.2023
  • 12:10 Uhr

© 2024 Seven.One Entertainment Group