Anzeige
Deutliches Plus bei Kindern ab sechs

Gesetzentwurf: Hartz-IV-Sätze steigen

  • Veröffentlicht: 30.08.2016
  • 12:44 Uhr
  • dpa
Article Image Media
© Peter Kneffel/dpa

Millionen Hartz-IV-Empfänger bekommen ab nächstem Jahr mehr Geld. Die Spanne der Erhöhungen reicht von 3 bis 21 Euro. Nur für kleine Kinder gibt es gar nicht mehr. Opposition und Sozialverbände üben scharfe Kritik.

Anzeige

Hartz-IV-Bezieher sollen vom kommenden Jahr mehr Geld bekommen. So soll der monatliche Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose von derzeit 404 Euro auf 409 Euro im Monat steigen, für Paare von 364 auf 368 Euro pro Partner. Die größte Steigerung gibt es 21 Euro mehr bei den 6- bis 13-Jährigen mit dann 291 Euro im Monat. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über den Entwurf berichtet.

Der Regelsatz für Kinder bis zu sechs Jahren bleibt unverändert bei 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten vom nächsten Jahr an 311 statt bisher 306 Euro. Der Satz für unter 25-Jährige, die im Haushalt der Eltern wohnen, steigen von 324 auf 327 Euro.

Anpassung durch Anstieg der Kosten notwendig

Die Steigerungen beruhen auf zwei Mechanismen. So gibt es eine neue amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse von Privathaushalten, die der Hartz-Berechnung zugrundegelegt wird. Daraus ergibt sich etwa der deutlich höhere Bedarf für Kinder über sechs Jahre. Außerdem wird der Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt. Folglich haben die Erhöhungen statistische Gründe.

Neu berücksichtigt seien dabei auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2014, hieß es in Regierungskreisen weiter. Das Gericht hatte die Sätze als noch verfassungsgemäß gebilligt, aber Nachbesserungen angemahnt. So sollen nun Kosten für ein Auto besser berücksichtigt werden.

Über diese Erhöhungen hinaus sieht der Entwurf weitere Verbesserungen für einzelne Gruppen vor. So soll etwa klargestellt werden, dass Bewohner von Wohngemeinschaften jeweils den höheren Satz der Stufe eins für Alleinlebende haben sollen und nicht herabgestuft werden. Für hilfebedürftige Erwachsene im Haushalt der Eltern gibt es künftig auch eine Wohnkosten- und Heizungspauschale.

Opposition und Verbände üben scharfe Kritik

Mit der Abstimmung des Entwurfs zwischen den Bundesministerien hat der erste Schritt des Gesetzgebungsverfahrens begonnen. Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten. Die Mehrkosten sollen sich auf insgesamt 589 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Bei der Statistik, die dem ermittelten Bedarf zugrunde liegt, wurden erneut die Haushalte am unteren Ende der Einkommensskala herangezogen. Dabei werden allerdings diejenigen herausgerechnet, die bereits Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommen, um "Zirkelschlüsse nach unten zu vermeiden", wie es hieß.

Die Linke-Chefin Katja Kipping warf Nahles beschämendes Kleinrechnen des Existenzminimums mit allen Tricks vor. Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn forderte einen Neustart bei der Hartz-Berechnung "ohne Schummeleien". Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Sozialverband Deutschland kritisierte die geplanten Sätze als "viel zu niedrig" und "willkürlich".

Mehr Informationen
Tuerkei_Urlaub_dpa
News

Reisebüros glauben nicht an Türkei-Comeback

  • 05.06.2023
  • 12:10 Uhr

© 2024 Seven.One Entertainment Group