Erste Hilfe im Schwimmbad
29.08.2011 • 09:00
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Wer muss im Schwimmbad Erste Hilfe leisten?
Schwimmbadbetreiber müssen ihre Badegäste vor allen Gefahren schützen, die mit dem Badebetrieb verbunden sind. Dazu beschäftigt er Bademeister, der alle Schwimmbecken überwacht und bei Badeunfällen Erste Hilfe leistet. Es sollten so viele Bademeister vor Ort sein, dass alle Beckenbereiche überwacht sind und ein sofortiges Eingreifen möglich ist. Ist dieser Schutz nicht gewährleistet, haftet der Betreiber bei Badeunfällen.
Erste Hilfe bei Sonnenbrand?
Die sogenannte Garantenpflicht besagt, dass Schwimmbadbetreiber ihren Badegästen Schutz vor Schäden bieten müssen. Dies hat allerdings Grenzen. Wenn ein Bademeister aber zufällig beobachtet, dass Besucher einen Sonnenbrand riskieren, muss er eingreifen. Badegäste stehen in dem Fall nicht in der Verantwortung. Nur in lebensbedrohlichen Situationen wie beim Ertrinken müssen auch sie Erste Hilfe leisten, denn sonst würde man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.