Reise buchen online: Wer haftet bei Fehlern?
17.06.2014 • 22:15
© Sat.1
1. Fall: Falscher Preis für die Reisebuchung
Sie haben das Glück auf Ihrer Seite und eine sehr günstige Reise online buchen können. Doch was vermeintlich so günstig daher kommt, stellt sich leider als Fehler des Reiseveranstalters heraus. Doch darf dieser den Preis tatsächlich nach der Buchung anpassen? Die Rechtslage ist in diesem Fall auf der Seite des Kunden. Jedoch nur, wenn Ihnen eine Bestätigung des Reiseveranstalters mit dem günstigen Preis schriftlich vorliegt, so Anwältin und Reiserecht-Expertin Silke Engels-Siebert. Die Bestätigung ist sowohl für Sie, als auch den Reiseveranstalter bindend. Ist jedoch ein EDV-Fehler verantwortlich, haben Erfahrungen gezeigt, dass der Veranstalter den Vertrag anfechten kann, um nicht selbst einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.
2. Fall: Ist eine Namensänderung möglich?
Wenn Sie Ihre Urlaubsreise online buchen, sind Sie automatisch selbst für die richtige Eingabe der Daten zuständig. Doch was, wenn da ein Fehler passiert? Versehentlich kann da – zum Beispiel durch die Autovervollständigung – ein falscher Name reinrutschen. Oder ein anderer Fall: Sie sind krank und möchten Ihr Flugticket auf jemand anderen übertragen. Ist das Reiseportal da kulant? Silke Engels-Siebert muss Sie da leider enttäuschen. Die Tarifregelungen des Veranstalters sind gültig. Auch wenn es vielleicht hart erscheint, an diese Bedingungen müssen Sie sich halten, wenn Sie eine Reise online buchen. Das bedeutet, dass die Tickets in der Regel nicht erstattbar und nicht kostenfrei umbuchbar sind. Sollten Umbuchungen möglich sein, fallen in der Regel Stornokosten an.
3. Fall: Änderung der Abflugzeiten
Zunächst scheinen Sie zu den Glücklichen zu gehören: Sie konnten Ihre Reise online buchen – und das ohne Fehler und Preiserhöhung. Sie haben die Reise genossen und müssen nun langsam wieder die Koffer packen. Aushänge im Reisedomizil geben häufig Auskunft über den Rückflug. Doch dann passiert es: Die Abflugzeiten haben sich ohne Ihr Wissen verändert und Sie haben Ihren Flug verpasst. Doch wer ist schuld? Reiserecht-Expertin Silke Engels-Siebert stellt ganz klar fest, dass der Reiseveranstalter in der Pflicht steht, den Reisenden über die Abflugzeiten sowie jedwede Änderungen zu informieren. Dass vor Ort keine Reiseleitung vorhanden ist, enthebt den Veranstalter nicht von dieser Pflicht. In diesem Fall muss das Hotelpersonal Reisende in Kenntnis setzen.
Fazit: Eine Reise online buchen zu können, ist auf den ersten Blick praktisch und schnell. Doch der SAT.1 Test hat gezeigt, dass die Kosten für fehlerhafte Buchungen auf Ihre Kappe gehen. Wer da auf Nummer sicher gehen möchte, geht besser ins Reisebüro. Bei Fehlern des Veranstalters können Sie jedoch auf Ihr Recht bestehen.