Das Urteil wird am 19. Mai erwartet
Mit Kreissäge geköpft: War es heimtückischer Mord?
Die Tat ist so schauerlich, dass sich viele noch lange daran erinnern werden: Eine Studentin soll ihrem Freund beim Liebesspiel mit einer Handkreissäge getötet haben. Die Plädoyers von Anklage und Verteidigung weichen weit voneinander ab.
Im Prozess um den Mord mit einer Handkreissäge in einer Studenten-WG hat die Anklage lebenslange Haft für die damalige Freundin des Opfers gefordert. Die Staatsanwältin gehe von heimtückischem Mord aus, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Freitag nach den Plädoyers vor dem Landgericht München; sie wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Eine besondere Schwere der Schuld bestehe aber nicht.
Die Verteidigerin der Angeklagten plädierte auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die Tat sei nicht aus Heimtücke geschehen, sagte sie im Anschluss an ihr rund einstündiges Plädoyer. Dass das Opfer während der Tat wehrlos war, könne man nicht beweisen.
Die Pädagogik-Studentin hat vor Gericht gestanden, ihren damaligen Lebensgefährten Ende 2008 in Haar bei München beim Sexspiel mit der Handkreissäge getötet zu haben. Nach derzeitiger Planung des Gerichts soll das Urteil am 19. Mai verkündet werden. (dpa)
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