Ministerium: Ungeimpfte in der Pflege können zunächst weiterarbeiten
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- 01.02.2022
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Auch wenn ab dem 16. März die Impfpflicht in medizinischen Berufen eintritt, dürfen ungeimpfte Mitarbeitende vorerst weiter beschäftigt werden.
Auch wenn ab dem 16. März die Impfpflicht in medizinischen Berufen eintritt, dürfen ungeimpfte Mitarbeitende vorerst weiter beschäftigt werden.