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Zäune und Beipackzettel

Cannabis-Clubs: So streng sind die Auflagen der Ampel

  • Aktualisiert: 10.05.2023
  • 17:05 Uhr
  • Nelly Grassinger

Keine schummrigen Kiffer-Keller, sondern Beipackzettel und genaue Dokumentation: Die geplanten Cannabis-Clubs sollen streng reguliert werden. 

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Das Wichtigste in Kürze

  • Teil der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland sollen Cannabis-Clubs sein.

  • Für diese "Anbauvereinigungen" plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach strenge Vorgaben.

  • Das geht aus dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf hervor.

In Deutschland soll es nach Plänen der Ampel-Regierung bald sogenannte Cannabis-Clubs geben. Wie aus einer frühen und innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmten Version des Cannabis-Gesetzentwurfs von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervorgeht, sollen die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein, die streng reguliert werden. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und sieht zunächst so aus:

Vorgaben für Cannabis-Clubs

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Die Länder können einen Mindestabstand zu Einrichtungen wie Schulen, Spielplätzen und Kitas festlegen.

Jede "Anbauvereinigung" soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen, der oder die entsprechend geschult wird. Vorstandsmitglieder des Clubs, die im Vereinsregister eingetragen sind, müssen ein Führungszeugnis vorlegen.

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Cannabis
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Nach Widerstand aus Bayern

Drogenbeauftragter warnt vor Cannabis-Blockade

Die Ampel lässt sich bei ihren Plänen zur Cannabis-Legalisierung nicht beirren. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat nun deutliche Worte an die Länder gerichtet, sollten sie sich quer stellen.

  • 02.05.2023
  • 07:51 Uhr

Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände müssen eingehalten werden. Die Herkunft und der Bestand von Pflanzen und Samen muss fortlaufend dokumentiert werden.

Kein "Konsumanreiz" für Jugendliche

Für die Ausgabe an Mitglieder gibt es eine Grenze von 50 Gramm im Monat. Das Cannabis muss "neutral verpackt oder unverpackt" ohne "Konsumanreize" für Jugendliche bleiben. Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum und Wirkstoffgehalt soll Pflicht werden.

Auch der Konsum soll reguliert werden. In dem Entwurf gilt ein Mindestabstand von 250 Metern zu beispielsweise Jugendeinrichtungen, Schulen oder Sportstätten. In Fußgängerzonen soll der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten bleiben.

Unter 18 bleibt die Droge und damit der Beitritt zu Cannabis-Clubs tabu. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an "Frühinterventionsprogrammen" anordnen können.

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Umsetzung der Cannabis-Pläne in diesem Jahr angestrebt

Über den Gesetzentwurf soll regierungsintern noch abgestimmt werden. Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich noch Änderungen ergeben.

Lauterbach hatte seinen Entwurf Ende April in die interne Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben. Sobald diese abgeschlossen ist, werden üblicherweise die mit dem Thema befassten Verbände informiert und angehört. Dann folgt ein Beschluss des Bundeskabinetts und das Vorhaben kann zur Beratung in den Bundestag gehen. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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