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Grundschule in Mexiko

Junge erschießt Lehrerin und sich selbst

  • Veröffentlicht: 11.01.2020
  • 08:13 Uhr
  • dpa
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© NOTIMEX/dpa

Mexiko ist seit Jahren von tödlicher Gewalt gebeutelt, Schulen waren davon bisher aber größtenteils ausgenommen. Nun hat ein Grundschüler seine Lehrerin erschossen und Mitschüler verletzt. Der Gouverneur des Bundesstaates spekuliert über die Motive des Jungen.

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 Ein Elfjähriger hat in einer Grundschule in Mexiko das Feuer eröffnet und eine Lehrerin getötet. Anschließend erschoss sich der Sechstklässler am Freitag in der Privatschule in der nordmexikanischen Stadt Torreón selbst, wie der Gouverneur des Bundesstaates Coahuila, Miguel Riquelme, mitteilte. Es gab den Angaben zufolge außerdem sechs Verletzte - fünf Schüler und einen Lehrer. Ihr Zustand sei stabil.

Der Schütze hatte nach Aussagen des Gouverneurs sowie der Staatsanwaltschaft von Coahuila am Morgen (Ortszeit) um Erlaubnis gebeten, zur Toilette zu gehen, um die Hose zu wechseln. Als er nach 15 Minuten nicht zurückgekehrt war, habe die 50-jährige Lehrerin nach ihm geschaut. Da habe er angefangen, zu schießen. Der Junge hatte demnach zwei Waffen dabei, darunter eine großkalibrige.

Motiv zunächst unklar

Er war nach Angaben der Behörden ein guter Schüler und hatte sich zuvor nicht auffällig verhalten. Er lebte demnach bei seinen Großeltern - seine Mutter war vor einigen Jahren gestorben. Die Beweggründe des Jungen waren zunächst unbekannt. Der Junge habe kurz vor der Tat einigen Mitschülern "Heute ist der Tag" gesagt, so Riquelme. Er sei möglicherweise von einem Videospiel inspiriert gewesen.

Im Januar 2017 hatte an einer Schule im nordmexikanischen Monterrey ein 15-Jähriger das Feuer auf eine Lehrerin und seine Mitschüler eröffnet und sich schließlich selbst getötet. Die Lehrerin starb später an ihren Verletzungen. Es war der bislang schlimmste Amoklauf der jüngeren Vergangenheit an einer Schule in Mexiko. An öffentlichen Schulen des lateinamerikanischen Landes werden die Rucksäcke der Schüler kontrolliert, an Privatschulen ist dies nicht Pflicht.

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