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München

Urteil im Mordprozess ohne Leichen

  • Veröffentlicht: 23.02.2021
  • 20:14 Uhr
  • dpa
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Im Sommer 2019 verschwanden eine Mutter und ihre Tochter in München spurlos. Zum Shoppen seien sie gegangen, sagte der Ehemann damals - und nicht zurückgekommen. Bald kamen Zweifel an seiner Geschichte auf. Jetzt hat das Landgericht ihn verurteilt.

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Seit mehr als anderthalb Jahren fehlt von Maria G. und ihrer Tochter Tatiana aus München jede Spur. Jetzt hat das Landgericht München I den Ehemann der Frau und Stiefvater der Tochter zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt - obwohl die Leichen der beiden Frauen nie gefunden wurden. "Nach der Beweisaufnahme sind wir überzeigt, dass die beiden Frauen tot sind", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann am Dienstag. Und: "Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte am 13. Juli 2019 die beiden Frauen umgebracht hat."

Es war ein Indizienprozess, an dessen Ende nun dieses Totschlags-Urteil steht. Die Hauptbeweismittel: Zwei blutverschmierte Teppiche aus der Wohnung der Familie, die mit dem Blut von Mutter und Tochter verschmiert und im Unterholz des Truderinger Forst im Münchner Osten versteckt wurden. Dort, wo Ermittler nach wie vor irgendwo die Leichen von Mutter und Tochter vermuten. Blutspuren fanden sich an den Wänden im Flur, an Waschmaschine und Trockner, in der Tiefgarage, am Auto des Angeklagten, sogar an seinen Socken.

Er selbst veränderte im Laufe der Ermittlungen seine Version der Ereignisse. Bei der Polizei gab er an, der Tag des Verschwindens sei völlig harmonisch gewesen, als die beiden Frauen zum Shoppen aufbrachen. Vor Gericht sagte er, sie hätten sich - nachdem sie erst friedlich zusammen zu Mittag gegessen hätten - plötzlich so schwer gestritten, dass sie sich gegenseitig blutige Verletzungen zuführten - bevor sie sich gegenseitig die Haare richteten und gemeinsam zum Shoppen aufbrachen.

"Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Aussage nach dem Studium der Akten an die Ermittlungsergebnisse angepasst wurde", sagte Riedmann. Durch die beiden unterschiedlichen Versionen würden die Angaben des Angeklagten noch unglaubwürdiger, als sie ohnehin schon seien. "Wir halten es kaum für nachvollziehbar, dass aus einem harmonischen Mittagessen binnen weniger als einer Stunde ein Streit zwischen den beiden Frauen entsteht, der mit blutenden Verletzungen endet", sagte Riedmann - und dass "die sich dann gegenseitig die Haare richten und gemeinsam zum Einkaufen gehen als sei nichts passiert".

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der heute 46-Jährige erst im Streit seine Frau und danach dann seine Stieftochter umbrachte, als sie nach Hause kam. Eine Whatsapp-Nachricht an eine Freundin von 12.02 Uhr an jenem Tag ist das letzte Lebenszeichen der 16-Jährigen. "Ich schreib dir gleich zurück", hieß es darin. Dazu kam es nicht mehr.

Darum hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Verurteilung des Deutsch-Russen wegen Totschlags an der Mutter und Mordes an der Tochter gefordert. Die Tochter habe sterben müssen, weil sie eine unliebsame Zeugin des Verbrechens an ihrer Mutter geworden sein. Die Verdeckung einer Straftat gilt als Mordmotiv.

Diese Version hält zwar auch das Gericht für die wahrscheinlichste. Dass die Nachricht um 12.02 Uhr das letzte Lebenszeichen von Tatiana war, spreche durchaus dafür, "dass ihr Tod sehr kurze Zeit unmittelbar nach Betreten der Wohnung eingetreten ist", sagte Riedmann. "Wie und auf welchem Weg wissen wir aber auch nicht." Es blieben Zweifel am genauen Ablauf: "Wir haben schlicht und einfach zu wenig Material, wie das vor sich gegangen ist." In dem Fall gebe es nach wie vor Lücken: "Wir müssen diese Lücken zur Kenntnis nehmen und wir müssen sie würdigen."

Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben von Sprecherin Anne Leiding die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor sie entscheidet, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will. Die Verteidigung hat sich schon entschieden: Der Angeklagte will in Revision gehen. Er hatte Freispruch gefordert und die Vorwürfe gegen ihn bestritten.

Zur Bemessung des Strafrahmens, der bei Totschlag zwischen fünf und 15 Jahren liegt, sagte Richter Riedmann, "dass er nicht vorbestraft ist - sonst fällt uns da allerdings nichts ein". Der Angeklagte habe "nicht irgendwelche Zufallsopfer" getötet, sondern "die engste Familie umgebracht".

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