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Corona-Auflagen

NRW erlässt Bußgeld-Katalog

  • Veröffentlicht: 24.03.2020
  • 20:38 Uhr
  • dpa
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© Roland Weihrauch/dpa

Ein Picknick in der Frühlingssonne? 250 Euro. Sportveranstaltung? 1.000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat Sanktionen für Verstöße gegen Regeln in der Corona-Krise erlassen. Bayern hat das auch vor.

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Mit saftigen Bußgeldern will Nordrhein-Westfalen die neuen Regeln zur Eindämmung des Coronavirus durchsetzen. Der Katalog sieht Strafen bis zu 5.000 Euro vor. Bei Wiederholung werden sogar bis zu 25.000 Euro fällig. Der Erlass wurde nach dpa-Informationen am Montagabend an die zuständigen Behörden geschickt. Auch Bayern erstellt nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann einen eigenen Bußgeldkatalog. Der CSU-Politiker nannte allerdings noch keine konkreten Summen.

Das Infektionsschutzgesetz, das die Länder nun umsetzen, sieht auch Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren vor. Bei vorsätzlichen Handlungen sind sogar 5 Jahre möglich. Wie diese Bestimmungen in der Corona-Krise angewendet werden sollen, hat NRW nun ausbuchstabiert.

250 Euro Strafe für verbotenes Picknick

Bei unerlaubten Zusammenkünften von mehr als 2 Leuten in der Öffentlichkeit werden pro Kopf 200 Euro fällig. Verbotenes Picknicken kostet jeweils 250 Euro. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1.000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro.

Bußgelder sind auch gegen Unternehmen möglich, die von solchen Delikten profitieren. Teuer werden auch Hygieneverstöße oder Verstöße gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen wie etwa Altenheimen. Die "Bild"-Zeitung hatte vorab über den Entwurf des Erlasses berichtet.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte "null Toleranz gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Coronavirus" an. "Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren." Die meisten Menschen verhielten sich aber solidarisch.

Bremen erwägt ebenfalls Strafen

Auch Bayerns Innenminister Herrmann betonte, die Vorschriften würden "ganz überwiegend stark eingehalten". Es gebe aber auch "einige krasse Fälle und auch einige wenige renitente Verstöße". Dann würden Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet.

In Bremen besteht derzeit noch kein Bußgeldkatalog. Der Innensenat verwies ebenfalls auf den Strafrahmen des Infektionsschutzgesetzes. Für Verstöße gegen das Kontaktverbot im öffentlichen Raum komme ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro in Betracht, hieß es.

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