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Dezember mit Corona

Nur an Weihnachten ist etwas mehr Nähe erlaubt

  • Veröffentlicht: 26.11.2020
  • 06:22 Uhr
  • dpa
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Alle sollen sich weiter in Geduld üben. Und auch an Weihnachten vorsichtig bleiben, die Anti-Corona-Regeln nicht über Bord werfen. Mit ihrem Beschluss stimmen die Kanzlerin und die Länderchefs die Deutschen auf einen schwierigen Jahresabschluss ein.

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Die strengen Beschränkungen für persönliche Kontakte werden im Kampf gegen die Corona-Pandemie noch einmal für mehrere Wochen verschärft - dafür aber dann über Weihnachten leicht gelockert. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch nach mehrstündigen Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

"Große Kraftanstrengung" gefordert

Merkel forderte eine weitere "große Kraftanstrengung", um die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bringen. "Es kommt weiter auf jeden und jede einzelne an", sagte die Kanzlerin. Der im November begonnene Teil-Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen habe den starken Anstieg der Neuinfektionen zwar gebrochen, diese seien aber weiterhin auf einem hohen Plateau.

Die Kontaktbeschränkungen müssten ab dem 1. Dezember noch einmal verschärft werden – mit einer Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. Dies werde nach menschlichem Ermessen bis Anfang Januar gelten müssen. Weihnachten solle aber gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Kontaktregelungen fest. Restaurants und gastronomische Betriebe müssen nach Worten von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) über Weihnachten geschlossen bleiben.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte, die Beratungen seien diesmal "ohne Kontroversen, ohne Streit" abgelaufen. Die Lage sei ernst. In Berlin sei inzwischen ein Viertel der Intensivbetten mit Covid19-Patienten belegt.

Bei ihrer Besprechung Ende Oktober hatte die Runde festgelegt, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit vorerst nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet sein soll. Und dass Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden auch sanktioniert werden. Mitte November hieß es dann, man solle zusätzlich auch Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten "mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken". Das war aber nur eine dringende Empfehlung.

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Regeln an Schulen

Für Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, und für deren Mitschüler soll es künftig einheitliche Regeln geben. Merkel und die Ministerpräsidenten verständigten sich darauf, dass positiv getestete Schüler gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Wie es in dem gemeinsamen Beschlusspapier weiter heißt, sollen die betroffenen Schüler dann nach fünf Tagen Quarantäne einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, so lange bis der Test negativ ausfällt.

Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden. Offen bleibt allerdings, ob es überhaupt genügend Schnelltests für ein solches Vorgehen gibt. Im Beschluss heißt es nur: "Der Bund sichert weiterhin größtmögliche Kontingente an Antigenschnelltests für Deutschland und unterstützt darüber hinaus den Aufbau von inländischen Produktionskapazitäten."

Zum Schutz von Risikogruppen wie älteren und kranken Menschen soll der Einsatz von Corona-Schnelltests weiter ausgedehnt werden. Ab 1. Dezember sollen für jeden Pflegebedürftigen 30 Schnelltests pro Monat möglich sein. Je nach Verfügbarkeit solle dieser Anspruch dann schrittweise erhöht werden. In Pflegeheimen sind bisher bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich. Einrichtungen müssen dazu Test-Konzepte erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können.

"Wichtig ist, dass auch Bewohner in Einrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuch erhalten können", heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern weiter. Bei Antigen-Schnelltests müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Sie gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests.

Skitourismus verhindern

Bund und Länder wollen eine abgestimmte europäische Regelung erreichen, um Skitourismus bis zum 10. Januar zu unterbinden. "Die Bundesregierung wird gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass bis zum 10. Januar Skitourismus nicht zugelassen wird", heißt es in dem Beschluss.

Ursprünglich war überlegt worden, am 15. Dezember erneut Bilanz zu ziehen, und gemeinsam zu überprüfen, wo Deutschland in der Pandemie steht. Davon ist in dem nun gefassten Beschluss nicht mehr die Rede. An diesem Donnerstag will sich Merkel im Bundestag erneut einer Debatte zur Corona-Krise stellen.

Die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfällen binnen 24 Stunden war nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Mittwochmorgen auf den Höchststand von 410 gestiegen. Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden lag bei 18 633.

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