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Urteil des Verwaltungsgerichts

S21-Polizeieinsatz war rechtswidrig

  • Veröffentlicht: 18.11.2015
  • 13:43 Uhr
  • dpa
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Mit Wasserwerfern gegen die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21. Es war ein rüder Polizeieinsatz vor fünf Jahren, über den das Verwaltungsgericht nun entschieden hat. Und es steht fest: Das damals schwarz-gelb regierte Land hat 2010 gegen das Grundgesetz verstoßen.

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Der sehr harte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten mit mehr als 100 Verletzen im September 2010 war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten habe es sich rechtlich gesehen um eine vom Grundgesetz besonders geschützte Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. Für ein Vorgehen der Polizei gegen Versammlungen gebe es hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden.

Das Land werde die Entscheidung "natürlich akzeptieren", ließ der heutige Innenminister Reinhold Gall (SPD) mitteilen. "Als Innenminister und oberster Dienstherr der Polizei Baden-Württemberg bedauere ich natürlich, dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind.2

Der Einsatz am 30. September 2010, später "Schwarzer Donnerstag" genannt, lief noch unter der Regie der CDU/FDP-Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU). Tausende Demonstranten waren damals in den Schlossgarten geströmt, als dieser für die ersten Baumrodungen im Zuge des Umbaus am Hauptbahnhof geräumt werden sollte. Das Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21 sieht den Umbau des überirdischen Kopfbahnhofs zu einer unterirdischen Durchgangsstation vor. Ob und wie sehr Mappus damals auf einen harten Einsatz drängte, daran beißt sich der inzwischen zweite Untersuchungsausschuss des Landtags zu dem Thema die Zähne aus.

"Guter Tag für die Demokratie"

Geklagt hatten sieben Opfer von damals, sechs Männer und eine Frau, darunter der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der von Wasserwerfer-Druckstößen am Kopf getroffen worden war. Ein Foto des aus den Augen Blutenden war damals um die Welt gegangen.

Mit der Entscheidung des Gerichts steigen nun die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. Wagners Anwalt Frank-Ulrich Mann - am Mittwoch sichtlich zufrieden mit der Entscheidung - hofft für seine Mandanten auf eine außergerichtliche Einigung. Man warte auf Signale vom Land. Ansonsten sei der erneute Gang vor Gericht vorgezeichnet. Für Wagner wolle er eine Summe von 100.000 Euro ansetzen.

Wagner selbst sprach von einem "guten Tag für die Demokratie". Er hofft zudem auf eine "ehrliche Entschuldigung des Landes beim Volk".

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