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Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung

Fachkräfte mit Arbeitsvertrag sind willkommen

  • Veröffentlicht: 09.05.2019
  • 07:25 Uhr
  • dpa
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© dpa

Lange haben Union und SPD über die Einwanderung von Fachkräften gestritten. Nun kommt ihr Gesetzentwurf ins Parlament. Doch nicht alle sind zufrieden.

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Nach monatelangem Ringen rückt das geplante Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung näher. An diesem Donnerstag berät der Bundestag erstmals darüber (9 Uhr). Alle Fachkräfte aus Staaten jenseits der EU, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, sollen demnach in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Für die SPD ist es "eines der wichtigsten Gesetze, die wir dieses Jahr machen werden", wie ihr parlamentarischer Geschäftsführer Carsten Schneider sagte. Die FDP übte Kritik.

"Über ein halbes Jahr hat das Parlament nun auf einen Entwurf gewartet - nach der Zeit hätte man ein besseres Ergebnis erwarten können", sagte FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Kritik vom Zentralverband des Deutschen Handwerks

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks befand hingegen: "Der Entwurf stellt aus Sicht des Handwerks eine ausgewogene Balance zwischen arbeitsmarktorientierten Erfordernissen und berechtigten innen- und asylpolitischen Erwägungen her." Weiter heißt es in einer Mitteilung: "Das Handwerk erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt ohne weitere inhaltliche Abstriche zügig durchgeführt wird."

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war bereits im Dezember 2018 nach langem Ringen vom Kabinett beschlossen worden. Die Union stand wohl auch deshalb seither auf der Bremse, weil sie das geplante Gesetz im Zusammenhang mit einem anderen Entwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sieht.

Erst durch die Verbindung beider Vorhaben entstehe ein ganzheitlicher Ansatz, sagte der für Innenpolitik zuständige stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) der dpa. "Wir ermöglichen die Zuwanderung derer, die uns nutzen, und wir setzen die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen. Beide Gesetze gehen Hand in Hand." Frei betonte, die Union stehe "für eine Zuwanderung in den Arbeitsplatz und nicht ins Arbeitsamt". Ein Arbeitsplatzangebot und eine Qualifikation nach deutschen Standards seien und blieben entscheidende Voraussetzungen.

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