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Verflixt und zugenäht

Wieso Einfädeln auf der Autobahn nie klappt

  • Veröffentlicht: 02.09.2015
  • 12:33 Uhr
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© Fotolia_Kara

Schon viele Meter vor der Fahrbahnverengung steht ein Schild, das eine Spur endet. PANIK! Nun aber schnell auf die nächste Spur – könnte ja sein, dass man sonst eine halbe Stunde vor der gesperrten Fahrbahn steht. Blödsinn! Wir zeigen euch, warum das genau der falsche Weg ist.

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#Wenn das Schild das Chaos ankündigt

Freie Fahrt auf der Autobahn – jedenfalls bis das Baustellen-Schild zu sehen ist. Fahrspurverengung... Oh je! Was eigentlich gar nicht kompliziert ist, löst bei vielen Autofahrern eine Art Torschlusspanik aus. Sie wollen den Anschluss nicht verpassen und scheren so schnell es geht auf die nächste Spur aus.

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#Andere Autofahrer reagieren genervt

Andere Autofahrer werden davon überrascht und versuchen, auszuweichen. Sie wechseln wiederum auf die linke Spur. Dadurch wird auch diese Fahrbahn immer voller und der Verkehr kommt ins Stocken – insbesondere wenn die nachfolgenden Autos durch den Überholvorgang ausgebremst werden.

#"Ich hab's verstanden"

Noch problematischer wird es, wenn Autofahrer andere belehren wollen. Das tun sie oft, indem sie auf die Einfädelspur wechseln und bis zum Ende durchbrettern. Kommt ein anderer Fahrer auf die gleiche Idee, ist das Unfallrisiko groß. Das große Hin und Her auf den Fahrbahnspuren sorgt für ein Riesenchaos. Dabei könnte doch alles so leicht sein.

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#Auf der Spur bleiben und dann einfädeln

Das ist das einfache Reißverschlussprinzip. Fahrer auf der Einfädelspur sollen bis zum Ende der Spur fahren und sich schließlich umsichtig in die neue Fahrbahn einordnen, heißt: immer abwechselnd mit den Fahrern, die bereits auf der weiterführenden Spur unterwegs sind. So wird der Platz optimal genutzt und Staus werden vermieden. Und tatsächlich ist es weniger problematisch als es sich die meisten Menschen vorstellen. Denn: Wer das Prinzip verstanden hat, der lässt anderen Autofahrern den Vortritt – dadurch kommen alle schneller ans Ziel.

Angeber-Fact: Das Einfädeln ist in §7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Den "an der Weiterfahrt gehinderten Autofahrern ist der Übergang […] in der Weise zu ermöglichen, dass diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf der durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)".

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