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Silvester Feuerwerk

Silvester Feuerwerk - Worauf sollte man achten?

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Das Silvester-Feuerwerk mit tollen Raketen und Böllern ist eine der beliebtesten Traditionen zum Jahreswechsel. Aber was müssen Sie beachten?

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Silvester Feuerwerk – Sicherheit geht vor

Um Mitternacht erhellt das Silvesterfeuerwerk den Nachthimmel und läutet das neue Jahr ein. Bereits im Mittelalter machten die Menschen zum Jahreswechsel Lärm, um böse Geister abzuwehren. Heute übernehmen das Raketen und Böller. Leider wird die Feierlaune nicht selten auch von schweren Unfällen überschattet. Um das Risiko zu senken, sollte man bereits beim Kauf der Feuerwerkskörper ein paar wichtige Punkte beachten und nicht nur nach der Effektdauer auswählen.

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Nur Feuerwerk mit Zulassung kaufen

Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk der Klasse II, das ausschließlich von Personen ab 18 Jahren abgefeuert werden darf, ist im Handel nur drei Tage vor Silvester erlaubt. Feuerwerkskörper der Klasse I, wie etwa Wunderkerzen und Kleinstfeuerwerk, darf hingegen auch von Kindern ab 12 Jahren genutzt werden und ist ganzjährig im Handel erhältlich. Vorsicht ist bei Feuerwerkskörpern geboten, die über das Internet verkauft werden. In diesem Zusammenhang sollte man unbedingt darauf achten, dass die gekauften Produkte von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung entsprechend zugelassen wurden.

Silvester-Feuerwerk sicher abfeuern

Viele Unfälle passieren beim Abfeuern der Raketen und Böller. Obwohl das Abschießen aus Wein- oder Sektflaschen ein Risiko birgt, wird es dennoch vielerorts gemacht. Auch auf ebenem Untergrund stehen die Flaschen nicht stabil und können beim Abfeuern umkippen. Gerät die Flasche beim Abschuss ins Kippen, verändert die Rakete ihre Flugbahn und kann Personen gefährden. Statt einer Flasche sollte wenn möglich ein ganzer Kasten mit Glasflaschen verwendet oder die Flasche mit Steinen entsprechend gesichert werden. Auch das Abfeuern einer Silvester-Batterie mit mehreren Schuss kann Risiken bergen, wenn diese nicht sicher steht. Aus diesem Grund sollte ein Verbundfeuerwerk nur auf ebenem Untergrund genutzt werden. Für einen sicheren Stand legt man zusätzlich zwei bis vier Ziegelsteine um die Batterie herum.

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Kinder mit Feuerwerkskörpern nicht alleine lassen

Auf Kinder übt das Silvester-Feuerwerk einen besonderen Reiz aus. Allerdings können sie Gefahren oft nicht erkennen und schätzen Risiken daher falsch ein. Grundsätzlich sollten Jugendliche nur in Anwesenheit der Eltern Raketen, Böller und Kracher abfeuern. Zwar darf Silvester-Feuerwerk der Klasse I schon ab 12 Jahren genutzt werden, doch sollten auch hier die Eltern anwesend sein.

Feuerwerkskörper nur an Silvester erlaubt

Auch zu anderen Gelegenheiten, wie etwa Geburtstagen oder Hochzeiten, stellt ein Feuerwerk ein besonderes Highlight dar. Was viele dabei nicht wissen: Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen außerhalb von Silvester nur mit vorheriger Genehmigung abgeschossen werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Gerade im Sommer ist vielerorts aufgrund von Waldbrandgefahr auch auf Nachfrage bei der Behörde der Abschuss von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.

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