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Was in Ihrem Mietvertrag zulässig ist und was nicht

Mietwohnungen: Diese Klauseln gehören in den Mietvertrag

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Mietwohnungen – Wer eine Wohnung zur Miete gefunden hat, sollte den Mietvertrag vor Unterzeichnung gut überprüfen. Tipps zum Mietvertrag finden Sie hier.

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Mietwohnungen: Warum es so wichtig ist, den Mietvertrag genau zu prüfen

Jeder weiß, dass man einen Vertrag vor Unterzeichnung genau überprüfen soll. Aber wie sollen Laien das tun, wenn sie die geltenden Gesetze und die aktuelle Gesetzeslage nicht kennen? Gerade in Mietverträgen finden sich immer wieder Auflagen und Formulierungen, die nicht korrekt sind. Manche Klauseln in Mietverträgen sind sogar per se unwirksam, zum Beispiel ein generelles Haustierverbot oder unzulässige Klauseln zur Renovierung von Mietwohnungen. Aber die rechtlichen Bestimmungen sind oft schwer zu überblicken. Hier finden Sie ein paar Tipps zu Verträgen für Mietwohnungen.

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Ein Vertrag muss präzise Angaben zur Wohnung enthalten

In Mietverträgen müssen alle relevanten Eckdaten wie die Wohnfläche oder gegebenenfalls Etagenhöhe und Etagenanzahl des Hauses angegeben sein. Achten Sie darauf, ob die tatsächliche Wohnfläche mit den Angaben im Mietvertrag übereinstimmt. Sind Mietwohnungen um mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, handelt es sich um einen Verstoß. Mieter können in solchen Fällen zu viel gezahlte Beträge zurückfordern und die weiteren Mietzahlungen kürzen. Im Zweifelsfall sollten Sie vor einer Auseinandersetzung einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Mieterschutzvereine können in solchen Streitfragen weiterhelfen und den Mietvertrag gemeinsam mit Ihnen überprüfen. 

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Die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Mietwohnung

Wohnung zur Miete – Was Sie wissen sollten

Wohnung zur Miete – hilfreiche Tipps und Hinweise, was Sie zur Wohnungssuche und zum Mietvertrag bei einer Wohnung zur Miete wissen sollten, finden Sie hier.

  • 07.10.2015
  • 14:41 Uhr
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Keine Wohnung ohne Mietkaution – darauf sollten Sie achten

Immer wieder werden für Mietwohnungen zu hohe oder nicht nachvollziehbare Kautionszahlungen verlangt. Laut Gesetz darf die Höhe der Kaution drei Monatsmieten nicht übersteigen. Die Kaution richtet sich nach der Nettomiete, das bedeutet die Kaltmiete ohne Betriebskosten. Ein Tipp: Sie müssen die Kaution nicht zwingend als vollen Betrag hinterlegen, sondern können auch zum Beispiel drei gleich hohe Raten zahlen.

Mietwohnungen mit Staffelmiete

Eine Staffelmiete bedeutet, dass im Mietvertrag festgelegt ist, wann und in welchem Umfang sich die Miete erhöht. Vereinbarungen im Mietvertrag über prozentuale Steigerungsraten sind unzulässig und gelten als vertraglich nicht wirksam.

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Zeitlich befristete Mietverhältnisse

Zeitmietverträge sind auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Ein Zeitmietvertrag macht Sinn, wenn ein Mieter zum Beispiel aus beruflichen Gründen eine Wohnung nur für eine begrenzte Zeit mieten will. Ist eine Mietwohnung möbliert, muss der Mieter zuzüglich zur Kaltmiete meist noch einen festen monatlichen Betrag zahlen. Zeitmietverträge haben nur Bestand, wenn der Vermieter konkrete Angaben zur Befristung macht wie zum Beispiel Eigenbedarf oder geplante Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen.

Häufig sind Verträge für Mietwohnungen kompliziert und die Formulierungen nicht immer klar verständlich. Bei Fragen zum Mietrecht können spezialisierte Anwälte oder Mieterschutzvereine weiterhelfen. Sie müssen einen Vertrag für eine Mietwohnung nicht sofort unterzeichnen, sondern können ihn in Ruhe überprüfen. Nehmen Sie im Zweifelsfall immer eine rechtliche Beratung in Anspruch. 

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