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Teilnahmebedingungen (Stand: August 2018)

Nutzungsbedingungen Gewinnspiele

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Der Veranstalter des Gewinnspiels einschließlich dessen Firmierung ist jeweils unmittelbar bei der Eingabemaske zur Teilnahme am Gewinnspiel benannt (im Folgenden "Veranstalter").

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Die Teilnahme an Online- bzw. Facebook-Gewinnspielen sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Teilnahmebedingungen (Stand August 2018)

Die Teilnahme an Online/ TV-Gewinnspielen auf der sat1.de/regional/bayern-Website und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Veranstalter

(1) Die Teilnahme an Fernsehgewinnspielen (nachfolgend "Gewinnspiel") sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen. Für bestimmte Gewinnspiele können auch besondere Teilnahmebedingungen gelten, auf die bei dem jeweiligen Gewinnspiel gesondert hingewiesen wird.

(2) Die Gewinnspiele werden von der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG (nachfolgend jeweils  "Veranstalter")  auf dem von den Veranstalter verantworteten TV-Sender und/oder sonstigen Medienangeboten durchgeführt. Die Durchführung der Gewinnspiele geschieht in Kooperation mit verschiedenen Partnern und/oder anderen Sendern, welche die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (nachfolgend "Preissponsor").

(3) Die ProSiebenSat.1 Digital GmbH (nachfolgend "PSD") verantwortet überdies technische Abwicklung der Gewinnspiele, sofern Veranstalter nicht einen anderen Dienstleister damit beauftragt hat. Der Veranstalter vertritt die Preissponsoren während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Auslobender im Sinne von § 657 BGB ist allein der Preissponsor. Der Veranstalter wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, er ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

Werden die Gewinnspiele als Online-Gewinnspiele im Wege der sogenannten TV-Verlängerung der TV-Sender veranstaltet, so bedient sich der jeweilige Sender zur technischen Abwicklung des Gewinnspiels der SevenOne Media GmbH.

Die Teilnahme an Online- bzw. Facebook-Gewinnspielen sowie deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

Soweit es sich um ein Facebook-Gewinnspiel handelt, gilt Folgendes: sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich seitens des Veranstalters und/oder des Preissponsors bereitgestellt. Facebook Ireland Limited Hanover Reach, 5-7 Hanover Quay, Dublin 2, Ireland, ("Facebook") steht in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsert, unterstützt oder organisiert dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook.

Instagram; Instagram wird betrieben von der Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA ("Instagram"). ("Instagram") steht in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu diesem Gewinnspiel und sponsert, unterstützt oder organisiert dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt an Gewinnspielen sind, sofern nicht anders ausdrücklich angegeben, Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. An Personen, die das jeweils gültige Mindestalter nicht erreicht haben, erfolgt keine Gewinnausschüttung.

(2) Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel alternativ

  • per Anruf,
  • online unter sat1bayern.de
  • SMS
  • Facebook
  • Instagram
  • Per Post
  • Per Mail 

Der Veranstalter entscheidet im alleinigen Ermessen, welche der aufgelisteten Teilnahmewege für welches Gewinnspiel angeboten werden und gibt dies für jedes Gewinnspiel entsprechend an. Sollten im Rahmen eines Gewinnspiels zusätzliche, nicht aufgeführte Teilnahmewege angeboten werden, wird Veranstalter gesondert darauf hinweisen.

Die Teilnahme ist nur aus dem Freistaat Bayern möglich. Ausnahmen werden durch Veranstalter kenntlich gemacht. Die Teilnahme per Anruf oder SMS aus dem Ausland ist auch nicht durch Voranstellen der deutschen Länderkennung vor einer Servicerufnummer möglich.

Bei Teilnahme per Anruf erfolgt die Tarifierung des Anrufs bereits mit dem erfolgreichen Verbindungsaufbau.

Per SMS nimmt der Mitspieler (nachfolgend "Teilnehmer") teil, wenn er eine SMS mit seiner Antwort an die angegebene Kurzwahlnummer sendet, diese tarifiert werden kann und bestimmungsgemäß zugeht. In der Regel erhalten SMS-Teilnehmer auf jede gesendete SMS eine kostenlose Info-SMS zurück. Die Veranstalter behalten sich in ihrem alleinigen Ermessen vor, die Teilnehmer im Rahmen eines Gewinnspiels per SMS weitergehend (z.B. zum aktuellen Spielverlauf oder zu Partnerangeboten) zu informieren. Eine dahingehende Informationspflicht der Veranstalter oder ihrer technischen Dienstleister besteht indes nicht. Es wird auch keine Gewährleistung dahingehend übernommen, dass die Informationen von den Teilnehmern empfangen werden können.

(3) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.

(4) Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 6.

(5) Jeder Anruf aus dem deutschen Festnetz sowie jede SMS kostet maximal EUR 0,50. Anrufe aus anderen Netzen, insbesondere Mobilfunknetzen, können andere Preise haben, die beim jeweiligen Netzbetreiber erfragt werden können. Mit der Teilnahme per Telefon oder SMS geht der Teilnehmer hinsichtlich des Gewinnspiels eine vertragliche Beziehung mit dem Veranstalter ein. Hinsichtlich der für die Teilnahme erforderlichen Telekommunikationsdienstleistung (Anruf oder SMS) geht der Teilnehmer eine vertragliche Beziehung mit seinem Telekommunikationsanbieter (Festnetz- oder Mobilfunkanbieter) ein. 

(6) Für jedes Gewinnspiel existiert ein bestimmter Teilnahmezeitraum. Dieser endet je nach Spielmodus zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt oder ist vom konkreten Spielverlauf abhängig. Der Veranstalter informiert beim jeweiligen Gewinnspiel über den Teilnahmezeitraum. Ist der Teilnahmezeitraum beendet, können nach diesem Zeitpunkt eingehende Teilnahmen bei dem Gewinnspiel nicht mehr berücksichtigt werden (es gilt die protokollierte Uhrzeit des Eingangs). Je nach Teilnahmeweg können dennoch Kosten für den Teilnehmer entstehen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

(7) Soweit eine Teilnahme über Facebook möglich ist, erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel entsprechend der Beschreibung bei dem Teilnahmefenster des Gewinnspiels

a) entweder durch Verwendung einer Facebook-Applikation (nachfolgend "Applikation" genannt) auf Facebook. Diese mit Facebook verbundene Applikation kann kostenlos im jeweiligen Facebook-Profil des Teilnehmers installiert werden. Nachdem der Teilnehmer den "gefällt mir"-Button aktiviert hat, kann er an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem er die gestellte Gewinnspielfrage beantwortet;

b) oder direkt auf der Facebook-Webseite des Veranstalters. In einem solchen Fall kann der Teilnehmer an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem er unter dem Gewinnspiel-Posting auf der Facebookseite www.facebook.com/[...] a) die Gewinnspielfrage mit einem Kommentar beantwortet; b) Bilder/Beiträge postet; c) den Beitrag "liked" etc. Soweit der Teilnehmer im Rahmen eines Posts und/oder Kommentars Bilder, Videos oder Texte hochlädt, garantiert der Teilnehmer dem Veranstalter rechtmäßiger Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Antworten/Posts/Kommentare/Likes, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen bei der Abgabe bzw. Übermittlung der Antwort und Teilnehmerdaten sind weder der Veranstalter, Facebook noch die Kooperationspartner (wie nachstehend definiert) verantwortlich.

(8) Der Gewinner verpflichtet sich bei ADAC-Gewinnspielen, nach Einlösung des Gewinns zu PR-Zwecken in Wort und Bild auf allen On- und Offlinekanälen des ADAC-Südbayern e.V. zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Gewinnerermittlung und Chancengleichheit

Alle Teilnehmer haben während der gesamten Dauer des Gewinnspiels die gleiche Chance sowie die grundsätzliche Möglichkeit, ausgewählt zu werden. Aus allen Teilnahmen mit richtiger Lösung oder richtigem Kennwort wird per Los der Gewinner ermittelt. Zur Bewältigung der eingehenden Teilnahmen werden entsprechende technische Mechanismen eingesetzt, z.B. ein an die Erwartungen hinsichtlich des Teilnehmervolumens angepasster Vorzählfaktor. Der Vorzählfaktor wird auf sämtliche Teilnahmen auf sämtlichen Teilnahmewegen angewandt. Alle Anrufer, die von diesem technischen Zufallsmechanismus ausgewählt werden, können ihre Antwort unter Angabe von Telefonnummer, Namen und Anschrift auf dem automatischen Anrufbeantworter hinterlassen. Teilnehmer, die auf den übrigen Teilnahmewegen teilnehmen, erhalten im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Information darüber, ob sie von dem technischen Zufallsmechanismus ausgewählt wurden.

Die Auswahl des Gewinners ist dem Zufallsprinzip unterworfen. Bei der Gewinnerermittlung können nur die Anrufe berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und deutlich zu verstehen sind. Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.

Der Gewinner wird schriftlich und/oder telefonisch informiert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keiner weiteren Bestätigung des Gewinners durch Rückruf einer Premium-Dienste (0900)-, Massenverkehrsdienste (0137)-, Geteilte-Kosten-Dienste (0180)- oder ähnlicher Mehrwert-Rufnummer bedarf. Derartige Aufforderungen stammen nicht vom Veranstalter. Wir empfehlen daher dringend, diese Aufforderungen zu ignorieren, da sie nach unserer Kenntnis betrügerischen Zwecken dienen.

§ 4 Spielmodi

Beim Gewinnspiel geht es darum, auf einem der angebotenen Teilnahmewege eine Frage richtig zu beantworten oder ein Kennwort zu übermitteln. Aus allen Teilnahmen mit richtiger Lösung oder richtigem Kennwort wird per Los der Gewinner ermittelt.

§ 5 Kommunikation von Zusatzangeboten

Der Veranstalter behält sich im alleinigen Ermessen vor, Teilnehmer bei ausgewählten Gewinnspielen über den gewählten Teilnahmeweg in Ergänzung zur Spielteilnahme auf Zusatzangebote von Werbepartnern hinzuweisen und die Einwilligung der Teilnehmer zur Weitergabe ihrer Rufnummer an den/die Werbepartner einzuholen. Dies können werbliche Angebote sein, die eine Kontaktrufnummer oder einen Weblink zu einem Werbepartner enthalten.

Daneben kann es sich um exklusive Partnerangebote für Gewinnspielteilnehmer handeln, die so nur bei den Werbepartnern erhältlich sind. Dies können vergünstigte Produktangebote oder mit Abschlussprämien für den Teilnehmer verbundene Angebote sein. Nur unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer mittels Tastendruck auf die Taste "1" oder durch Senden eines Kennwortes per SMS in den Erhalt des Angebotes einwilligt (Opt In), wird der Veranstalter die Rufnummer des Teilnehmers zur Kontaktaufnahme an den Werbepartner weitergeben. Alternativ wird der Teilnehmer nach entsprechender Einwilligung unmittelbar telefonisch mit dem Werbepartner verbunden.

Die Angebote sind unverbindlich. Teilnehmer können sie ablehnen, indem sie nach Spielteilnahme auflegen oder die entsprechenden SMS nicht beantworten. Ein erteiltes Opt In kann jederzeit per E-Mail an die Adresse optout@ProSiebenSat1Digital.de widerrufen werden. Ein Anspruch auf die Unterbreitung eines Zusatzangebotes besteht für Teilnehmer am Gewinnspiel nicht.

§ 6 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Alle Mitarbeiter der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG, der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der beteiligten Provider sowie von weiteren beteiligten Unternehmen, die in die Durchführung des Gewinnspiels involviert sind, sowie jeweils deren Angehörige und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen; ausgeschlossen sind auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder die unwahre Angaben zu ihrer Person machen.

(3) In den vorgenannten Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 7 Durchführung und Abwicklung

(1) Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich zugelassen.

(2) Die Lösung zum Gewinnspiel wird je a nach Art des Gewinnspiels auf der Website sat1bayern.de, auf der Facebook-Seite von sat1bayern, Instagram-Profil von sat1bayern, per Email, postalisch, telefonisch oder im TV bekannt gegeben

(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(4) Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz) werden direkt vom Preissponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Alternativ können Sachpreise auch über ein Online-Portal mittels Eingabe eines vom Veranstalter an den Gewinner übermittelten Gewinncodes eingelöst werden. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 9 Wochen ab Absenden bzw. telefonischer Mitteilung der Gewinnbenachrichtigung. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann vom jeweiligen Preissponsor jederzeit verlängert werden. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner muss zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an diese Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Entgegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(5) Kfz-Gewinne werden nicht ausgeliefert. Die Abholung bzw. Überführung des Kraftfahrzeuges hat der Gewinner in Absprache mit dem jeweiligen Preissponsor auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Der Kfz-Gewinn verfällt ohne Anspruch auf einen Ersatzgewinn, wenn der Gewinner das Kfz nicht innerhalb der mit dem Preissponsor vereinbarten Frist abholt, spätestens jedoch 3 Monate nach Absenden bzw. telefonischer Mitteilung der Gewinnbenachrichtigung. Die Übergabe von KFZ-Gewinnen erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht anders angegeben. Folgekosten für Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen etc. trägt ausschließlich der Gewinner. Dies gilt ebenfalls für Motorräder und vergleichbare Preise.

(6) Geldgewinne werden in der Regel innerhalb einer Frist von 9 Wochen nach Absenden bzw. telefonischer Mitteilung der Gewinnbenachrichtigung auf das Bankkonto des Gewinners überwiesen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner – auf Anforderung – seine Bankverbindung anzugeben.

(7) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit oder dem angegebenen Reisezeitpunkt und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Durchführung der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen. An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner, soweit nichts Anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche auf der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

(8) Gewinne werden in keinem Fall bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Preissponsors in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.

(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

§ 8 Gewinnbenachrichtigung

(1) Der Gewinner wird vom Veranstalter oder dem Preissponsor nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Der Gewinner kann zudem auf den Websites der Veranstalter und/oder der Website des Preissponsors sowie im Fernsehen mit seinem Vornamen, dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie dem Wohnort veröffentlicht werden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der angegebenen Postadresse/Telefonnummer ist der Teilnehmer verantwortlich.

(2) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Absenden der schriftlichen oder Erhalt der telefonischen Gewinnbenachrichtigung zu melden, um die je Gewinn erforderlichen Daten, z.B. Anschrift und/oder Bankverbindungsdaten, zur Gewinnabwicklung zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird in diesen Fällen kein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nach dreimaligem Zustellungsversuch aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, nicht erfolgen kann.

(3) Soweit es sich um ein "On-Air"-Gewinnspiel (Gewinnspiele, bei denen eine Live-Sendungseinbindung des qualifizierten Teilnehmers erforderlich ist) handelt, versucht der Veranstalter, den qualifizierten Teilnehmer sofort nach Ziehung  telefonisch zu erreichen. Der qualifizierte Teilnehmer muss in diesen Fällen während der Sendungsdauer unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreichbar sein. Kann der qualifizierte Teilnehmer nach mindestens 10 Freizeichentönen nicht erreicht werden, schaltet sich der Anrufbeantworter bzw. die Mailbox ein oder ist sein Telefonanschluss besetzt, entsteht kein Gewinnanspruch des ursprünglichen qualifizierten Teilnehmers. In diesem Fall kann ein neuer qualifizierter Teilnehmer gezogen werden. Dies ist zwingend erforderlich, um den Sendeablauf, bei dem die Gewinner für die Aufzeichnung benötigt werden, nicht zu gefährden.

(4) Für "On-Air"-Gewinnspiele, Kfz-Gewinne und Reisegewinne gelten in jedem Fall die in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten abweichenden Verfallsfristen und Vorgaben.

(5) Soweit das Gewinnspiel direkt auf Facebook/Instagram veranstaltet wird, werden die Gewinner nach Beendigung des Gewinnspiels über das Facebook/Instagram-Profil des jeweiligen Gewinners seitens des Veranstalters benachrichtigt. Alternativ können die Gewinner auch nach Beendigung des Gewinnspiels über das Facebook/Instagram-Profil des Veranstalters bekannt gegeben werden. Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 84Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung in seinem Facebook-Profil bzw. Bekanntgabe des Gewinners im Facebook-Profil des Veranstalters über eine private Nachricht an die Facebook/Instagram Seit des Veranstalters oder per Email an den Veranstalter mit seinem richtigen Namen melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(4) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Bei Reisegewinnen haftet der Veranstalter des Weiteren nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reisewertes ist ausgeschlossen.

§ 10 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 11 Datenschutz

(1) Bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel ist die Übermittlung der je nach Teilnahmeweg angeforderten personenbezogenen Daten des Teilnehmers erforderlich, im Falle des Gewinns werden weitere personenbezogene Daten (Name, Anschrift und/oder Bankverbindung) des Gewinners erhoben (nachfolgend gemeinsam "Teilnehmerdaten").

(2) Der Veranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die Teilnehmerdaten zum Zwecke der Gewinnspieldurchführung und –abwicklung. Im Falle des Gewinns werden ggf. Teilnehmerdaten an den jeweiligen Preissponsor oder an die den Preissponsor betreuende Agentur übermittelt. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Teilnehmerdaten nicht für weitere Zwecke durch den Veranstalter oder Dritte verwendet.

(3) Weitere Informationen sind aus unserer unten stehenden Datenschutzerklärung ersichtlich.

(4) Die Teilnehmerdaten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Sofern sie nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht. Soweit das Gewinnspiel nicht unmittelbar auf Facebook/Instagram veranstaltet wird, ist es für die Teilnahme am Gewinnspiel unerlässlich, sich in der Teilnahmemaske des Gewinnspiels unter Angabe verschiedener Daten (nachfolgend auch "Registrierungsdaten" genannt) für das entsprechende Gewinnspiel zu registrieren. Bei Facebook/ Instagram-Gewinnspielen ist die Teilnahme über den registrierten Facebook/Instagram-Account des Teilnehmers möglich.

§ 12 Widerruf

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter datenschutz@sat1bayern.de die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken(und somit von der Teilnahme zurückzutreten Abstand zu nehmen). Die Erstattung von Kosten an Teilnehmer, die von der Teilnahme zurücktreten, ist ausgeschlossen.

§ 13 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

(4) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Datenschutzhinweise für Teilnehmer an Gewinnspielen der Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co.KG

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Die Verantwortliche im Sinne der relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist die:

Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG (PfB)
Hollerithstraße 3
D-81829 München
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin:
Privatfernsehen in Bayern Verwaltungs GmbH (persönlich haftend)
Kontakt: Tel. 089/204 007 0
E-Mail: info@sat1bayern.de

Der Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist:
Dagmar Krauß
Kontakt: Tel. 089/204 007 113
E-Mail: datenschutz@sat1bayern.de

II. Allgemeines zur Datenverarbeitung, Zwecke der Verarbeitung, verarbeitete Datenkategorien

Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Gewinnspielteilnehmer stets unter Beachtung der anwendbaren Vorschriften des Datenschutzrechtes. 

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene  Daten der Gewinnspielteilnehmer als Veranstalter von  Gewinnspielen, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Teilnehmer sowie zur anschließenden Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles erforderlich ist. Dabei handelt es sich um folgende personenbezogene Daten:

  • Postanschrift des Teilnehmers(zum Zweck der Gewinnbenachrichtigung),
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Teilnehmers, um eine Gewinnbenachrichtigung im Falle versehentlich fehlerhafter Dateneingaben            bestmöglich sicherstellen zu können sowie
  • Whats-App, Facebook und Instagram Adresse
  • Geburtsdatum zum Zweck der Altersprüfung. 

III. Übermittlung und Weitergabe der personenbezogenen Daten

Wir übermitteln personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke an Sponsoren, Fachhändler, Reiseveranstalter oder sonstige Dritte (Kooperationspartner von PfB), nur für den Fall, dass die Auslieferung bzw. Bereitstellung bestimmter Preise über Kooperationspartner von PfB abgewickelt wird, damit diese mit dem Gewinner in Kontakt treten können. Eine Datenübermittlung an Drittländer (außerhalb der EU) findet nicht statt. 

IV. Speicherfristen

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel vollständig durchgeführt und abgewickelt ist.

V. Sonstiges, insbesondere Ihre Rechte, Rechtsgrundlagen

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

VI. Widerruflichkeit erteilter Einwilligungserklärungen

Wenn Unser Ansprechpartner eine Einwilligung erteilt hat, dessen personenbezogenen Daten zu verarbeiten, hat der Ansprechpartner das Recht die erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, d.h. der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf auf Basis der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht. Nach erfolgtem Widerruf darf die Verantwortliche die personenbezogenen Daten nur insoweit weiterverarbeiten, als die Verantwortliche die Verarbeitung auf eine anderweitige Rechtsgrundlage stützen kann.

VII. Betroffenen Rechte

Jede betroffene Person hat folgende Rechte hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten:

  •  Auskunft gem. Art. 15 EU-DSGVO iVm § 34 BDSG
  •  Berichtigung gem. Art. 16 EU-DSGVO
  •  Löschung gem. Art. 17 EU-DSGVO iVm § 35 BDSG
  •  Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 EU-DSGVO
  •  Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 EU-DSGVO
  •  Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art.21 DSGVO.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht (Art 77 EU­ DSGVO iVm §19 BDSG) bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Bayerisches Landesamt für Datenschutz

Promenade 27, 91522 Ansbach
Tel.: +49 (0)981 53 1300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
Online: https//www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html

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