Beruf und Familie
Schwanger und jetzt? 6 Rechte, die JEDE Frau kennen muss
Die Fluggesellschaft Qatar Airways steht derzeit zu Recht in der Kritik: Schwangere Stewardessen werden einfach gekündigt. Müssen Frauen so etwas einfach hinnehmen? Wir zeigen euch die Rechte, die ihr während eurer Schwangerschaft und Elternzeit habt.
#1 Mutterschutz
Für wen gilt eigentlich Mutterschutz? Grundsätzlich für alle angestellten Frauen, egal ob sie eine Teilzeitstelle ausüben, in der Ausbildung stecken oder im Home Office arbeiten. Selbstständige, Geschäftsführerinnen, Freiberuflerinnen und Studierende sind von dieser Regelung leider ausgenommen.
#2 Kündigungsschutz
Während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ist jede Kündigung unzulässig. Voraussetzung: Der Arbeitgeber wusste Bescheid. Dieser Kündigungsschutz besteht aber auch rückwirkend. Informiert ihr euren Chef innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung über eine Schwangerschaft, muss er euch wieder einstellen. Weigert er sich, könnt ihr innerhalb von drei Wochen Klage beim Amtsgericht einreichen.
#3 Schutz am Arbeitsplatz
Darüber hinaus muss euer Arbeitgeber dafür sorgen, dass ihr keine Tätigkeiten ausübt, die eurem Kind schaden könnte. Das bedeutet: Keine Dämpfe, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm! Auch starke Belastungen wie ständiges Heben und Tragen von Lasten über fünf Kilo oder dauerhaftes Stehen sind während des Mutterschutzes untersagt.
Und: Fehlt ihr aufgrund eines wichtigen Arzttermins oder müsst regelmäßig eine Stillpause einlegen, ist das euer gutes Recht! Diese Arbeitszeit müsst ihr in keinem Falle aufholen.
#4 Stop working!
Die Mutterschutzfrist, ab der ihr nicht mehr arbeiten müsst, beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. Jetzt dürft ihr nur noch beschäftigt werden, wenn ihr das ausdrücklich wünscht!
Habt ihr die Geburt jedoch gerade erst hinter euch, heißt es Füße hochlegen – arbeiten ist jetzt absolut tabu! Damit ihr die Zeit nicht auf dem Trockenen sitzt, beantragt Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. Zusammengerechnet ergibt das in etwa so viel wie euer letztes Nettoeinkommen.
#5 Elternzeit
Ihr wollt eurem Kind die volle Aufmerksamkeit widmen? Dann könnt ihr Elternzeit nehmen. Für jeden Elternteil beträgt sie drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Ist euer Arbeitgeber jedoch sehr gnädig und will euch halten, kann er sie auch bis zu Vollendung des achten Lebensjahres ausweiten. Aber: Er muss euch in dieser Zeit keinen Lohn zahlen. Die Erziehungszeit gilt als unbezahlter Urlaub. Dennoch habt ihr Anspruch auf Elterngeld vom Staat.
#6 Jobben in der Elternzeit
Ihr wollt noch nicht vollständig ins Arbeitsleben zurückkehren, aber euch trotzdem etwas dazu verdienen? Grundsätzlich dürft ihr in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Macht ihr das jedoch bei einem anderen Unternehmen, braucht ihr dafür die Genehmigung eures Arbeitgebers.
Angeber-Fact: Kind und Karriere zu vereinen, ist immer mehr Frauen wichtig. Rund 69 Prozent gaben bei einer Umfrage an, dass der Beruf ihr Selbstwertgefühl stärkt.