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Einmal ankreuzen bitte: Kontoinhaber oder Kontoinhaber?

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Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen, das entschied der Bundesgerichtshof. Welche Frau das nicht auf sich sitzen lässt…

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Jeder macht es beziehungsweise muss es machen: Überweisungen. Entweder via Online-Banking oder klassisch per Überweisungsschein. Doch am Ende kommt immer das Gleiche dabei raus: Weniger Geld auf dem Konto. Das kann schon mal nerven, Marlies Krämer stört aber was ganz anderes dabei.

Die 80-Jährige Saarländerin sieht in den Überweisungen und Briefen ihrer Bank eine Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Der Grund:  Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber". Für Marlies Krämer ein Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Es sei ihr legitimes Recht, dass sie als Frau in Sprache und Schrift erkennbar ist, argumentierte die 80-Jährige. Und hat schlichtweg geklagt.

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Das sieht der BGH nicht so. Durch die Verwendung der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde Marlies Krämer nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt.  Die Anrede "Kunde" sei für Frauen im Allgemeinen kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.  

Ihre Klage war bereits in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Die ohnehin schon oft schwierigen Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter noch komplizierter werden, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Das generische Maskulinum, das sowohl Männer, als auch Frauen meine, würde schon seit über 2000 Jahren verwendet. Zudem würde man durch die bloße Unterscheidung zwischen männlich und weiblich der Gender-Diskussion nicht mehr gerecht werden.

Die Antwort der 80-Jährigen Klägerin: "Sprache, die 2000 Jahre falsch rübergebracht wurde, muss ja nicht noch die nächsten 2000 Jahre falsch rübergebracht werden", sagt sie.

Schon in den 1990er Jahren hat sich Marlies Krämer für die Gleichberechtigung stark gemacht. Sie hat es geschafft, dass Wetterdienste nicht mehr nur Tiefdruckgebiete, sondern auch Hochdruckgebiete weibliche Vornamen geben. Und auch den Reisepass unterschrieb sie als erste Inhaberin.

Trotz ihrer Niederlage will Marlies Krämer nicht aufgeben. Sie ziehe vor das Bundesverfassungsgericht, versprach die Seniorin.

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