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Bisher nur in Berlin

Mieterbund will Mietenstopp in ganz Deutschland

  • Veröffentlicht: 14.07.2020
  • 08:47 Uhr
  • ab
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Obwohl bis heute nicht endgültig geklärt ist, ob der Berliner Mietenstopp rechtlich haltbar ist, will der Mieterbund die Regelung bestenfalls im ganzen Bund einführen. Wird die Miethöhe bald überall gedeckelt? 

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Das Berliner Mietendeckel-Modell 

Berlins Landesregierung hat im vergangenen Februar einen Mietendeckel eingeführt. Das dazugehörige Gesetz besagt, dass die Mieten in Wohnungen, die vor 2014 bezugsfertig waren, rückwirkend seit 18. Juni 2019 nicht mehr erhöht werden dürfen.  

So möchte man vor allem Mietern helfen, bei denen eine Staffel- oder Indexmiete im Wohnungsvertrag festgeschrieben ist. Ab 2022 können die Vermieter die Miete wieder anheben – allerdings nur im Rahmen der Inflation. 

Unter Vermietern ist die Berliner Regelung denkbar umstritten, weshalb gegen das Gesetz seitens CDU und FDP vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt wird. Trotzdem fordert der Mieterschutzbund jetzt eine Ausweitung der Regelung auf ganz Deutschland. 

Im Clip: Mieterbund fordert Mietenstopp für ganz Deutschland

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Minimale Mieterhöhungen im ganzen Land?

Der Präsident des Mieterschutzbundes, Lukas Siebenkotten, fordert im Gespräch mit dem "Tagesspiegel" ein bundesweites Gesetz zur Mietdeckelung nach Berliner Vorbild: "Wir brauchen eine bundesweite Regelung, nach der die Mieten in den nächsten fünf bis sechs Jahren nur im Rahmen der Inflationsrate erhöht werden dürfen."  

Aber kommt der Mietenstopp nun für ganz Deutschland? Wahrscheinlich nicht. Aktuell darf jedes Bundesland in Sachen Mieterschutz sein eigenes Süppchen kochen. Einen so mieterfreundlichen Vorstoß wie in Berlin hat bisher jedoch noch niemand gewagt.  

Daran könnte eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zugunsten des Modells allerdings etwas ändern. Bis darüber verhandelt wird, wird es aber noch etwas dauern. Anlass zum Umdenken könnte jedoch bereits die aktuelle Corona-Krise liefern. Nicht zahlungsfähigen Mietern durfte nämlich bis vor kurzem die Wohnung nicht gekündigt werden - sofern die Arbeitslosigkeit mit dem Ausbruch der Pandemie zusammenhing.

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