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Mordfall um Hussein K.

Jugendhelfer räumen Fehler ein

  • Veröffentlicht: 20.11.2017
  • 16:13 Uhr
  • dpa
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Der Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. betrifft auch Jugendamt und Pflegefamilie. Sie haben Vorwürfe des Versagens zurückgewiesen. Doch nun wird gegen die für Hussein K. zuständige private Jugendhilfeeinrichtung ermittelt.

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Jugendhelfer haben Fehler bei der Betreuung und Unterbringung des unter Mordverdacht stehenden Flüchtlings Hussein K. eingeräumt. Für die Unterbringung in einer Pflegefamilie habe es keine behördliche Genehmigung gegeben, teilte die private Jugendhilfeorganisation Wiese mit Sitz in Freiburg auf Anfrage mit. Zudem habe Wiese mit den Ämtern falsch abgerechnet. Darüber hatten mehrere Medien berichtet. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erklärte am Montag, sie habe Ermittlungen gegen die Organisation aufgenommen.

Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Das Jugendamt beauftragte den Angaben zufolge die Organisation Wiese, sich um Hussein K. zu kümmern. Dieser lebte schließlich gemeinsam mit einem weiteren Flüchtling bei einer Pflegefamilie in Freiburg, die nach eigenen Angaben Kontakt mit Wiese hatte.

Keine Betreuung

Die Behörden kontrollierten nicht, wie eine Sprecherin des Jugendamtes sagte. Das Jugendamt selbst habe den jungen Flüchtling nicht betreut, sondern dies Wiese übertragen. Diese habe dafür Geld erhalten. Einzelheiten wollte das Amt auf Nachfrage nicht nennen.

Hussein K. muss sich seit September vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt, gewürgt und ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt zu haben. Dort ertrank sie.

Debatte über Flüchtlingspolitik

Der Fall hatte bundesweit Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik und mögliches Behördenversagen ausgelöst. Ein Urteil wird im Frühjahr erwartet. Behördenvertreter hatten im Oktober vor Gericht ausgesagt, es habe keine Fehler gegeben. Auch die Pflegeeltern hatten Vorwürfe mangelnder Aufsicht zurückgewiesen.

Der Fall werde aufgearbeitet, sagte ein Sprecher des Jugendamtes. Die Organisation müsse das zu viel kassierte Geld zurückzahlen oder es werde verrechnet.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Danach war er untergetaucht und im November 2015 nach Deutschland gekommen.

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