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Zahlen der Bundesagentur für Arbeit

Hälfte der Hartz-IV-Empfänger hat Migrationshintergrund

  • Veröffentlicht: 11.04.2018
  • 18:15 Uhr
  • dpa
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In Deutschland hat inzwischen über die Hälfte der Hartz-IV-Empfänger ausländische Wurzeln. In die Debatte kommt Fahrt. SPD-Vize Schäfer-Gümbel macht einen interessanten Vorschlag.

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Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland haben inzwischen ausländische Wurzeln. Einer der Gründe dafür ist der starke Flüchtlingszuzug der vergangenen Jahre, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag in Nürnberg erklärte. Nach den aktuellsten Zahlen vom September 2017 haben von den 4,3 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 55,2 Prozent einen Migrationshintergrund. 2013 waren es noch 43 Prozent. Über die Zahlen hatte zuerst die Zeitung «Die Welt» berichtet.

Für die Bundesagentur ist die Entwicklung nicht überraschend: Da die meisten Flüchtlinge wegen fehlender Sprachkenntnisse oder Qualifikationen nach dem Abschluss ihres Asylverfahrens nicht sofort eine Arbeit finden, beziehen sie zunächst Grundsicherung von den Jobcentern. Im Februar bekamen laut Bundesagentur für Arbeit 5,95 Millionen Menschen Hartz IV. Davon waren 4,26 Millionen erwerbsfähig.

Migrationshintergrund hat man nach BA-Statistik, wenn man selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Die Angabe zur Herkunft im Jobcenter und den Arbeitsagenturen ist freiwillig. Knapp 79 Prozent aller Arbeitslosen äußerten sich dazu, ihre Angaben fließen also in die Statistik ein.

Sollten Hartz-IV-Empfänger das Vermögen behalten dürfen?

Was das Vermögen betrifft, wartete der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel mit einem Vorschlag auf. Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sollten ihr komplettes Vermögen behalten können. «Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen - sei es ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges Eigentum», sagte er dem Berliner «Tagesspiegel».

Bislang müssen Hartz-IV-Empfänger zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Erst dann können sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Pro Lebensjahr steht volljährigen Betroffenen allerdings ein Freibetrag von 150 Euro zu. Dieses Schonvermögen ist auf maximal 10.050 Euro begrenzt. Hinzu kommen weitere Freibeträge etwa für Altersvorsorge und Kinderbetreuung.

Der FDP-Sozialpolitiker Pascal Kober sagte, eine «völlige Anrechnungsfreiheit aller Vermögenswerte» dürfe es nicht geben. «Dies würde das Grundprinzip der Grundsicherung, die eine solidarische Unterstützung in Notlagen sein soll, außer Kraft setzen.» Als richtig bewertete er etwa die Idee, selbstgenutztes Wohneigentum oder Wohneigentum, das verbindlich der Altersvorsorge dienen soll, aus der Vermögensanrechnung herauszunehmen.

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