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So klappt das Wohnung renovieren ohne Stress & Zusatzkosten.

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Ganz gleich, ob Mietwohnung oder Eigentumswohnung, hin und wieder sind die typischen Schönheitsreparaturen fällig. Was bei der Renovierung zu beachten ist.

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So machen Sie alles richtig bei der Wohnungsrenovierung

Es gibt viele Gründe, die eigenen vier Wände zu renovieren. Sei es als Mieter, weil der Mietvertrag bei Auszug bestimmte Schönheitsreparaturen vorsieht, sei es, weil eine Modernisierung Ihrer Eigentumswohnung erforderlich ist oder weil Sie einfach Lust auf Veränderung haben. Je nach Umfang der geplanten Renovierung sollten Sie professionelle Handwerker hinzuziehen, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und bei Bedarf nachgebessert werden. Langfristig kann es sogar Geld sparen, einen Profi für Sanierungsarbeiten zu engagieren, weil Sie sich in einem festen Kostenrahmen bewegen und Schäden oder Folgearbeiten bei der Renovierung vermieden werden.

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Wohnung renovieren – welche Klauseln gibt es in Ihrem Mietvertrag?

Viele Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung können Sie selbst ausführen – bei einer Mietwohnung sollten Sie allerdings unbedingt vorher mit dem Vermieter sprechen. In den meisten Mietverträgen ist genau festgelegt, in welchem Umfang bauliche Maßnahmen erlaubt sind, und in vielen Fällen sind Sie vor Auszug verpflichtet, die Wohnung wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Wenn Sie das Standard-Waschbecken durch ein anderes ausgetauscht haben oder Teppichboden in einem der Räume verlegt haben, ist das meist kein Problem, wohl aber, wenn Sie eine neue Wand ziehen oder das Bad neu fliesen möchten. Übrigens sind viele Klauseln in Mietverträgen, die über die Schönheitsreparaturen hinausgehen, nicht rechtswirksam. So hat der BGH entschieden, dass eine Wohnung weder in regelmäßigen Intervallen renoviert werden muss, noch, dass sie bei Auszug in jedem Fall rundum erneuert werden muss. Solche Fälle müssen vom Vermieter individuell entschieden werden.

Eigentumswohnung renovieren – Marktwert steigern

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Mietvertrag

Welche Renovierungskosten muss der Mieter übernehmen?

Viele Mietvertragsklauseln zur Renovierung beim Mieterauszug sind unwirksam: Informieren Sie sich, zu welchen Maßnahmen Sie wirklich verpflichtet sind.

  • 28.01.2016
  • 13:25 Uhr

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder sie vermieten, profitieren Sie von einer Renovierung der Wohnung. Regelmäßige Modernisierungsarbeiten steigern den Marktwert der Wohnung und damit ggf. auch die Mieteinnahmen. Zusätzlich lassen sich die Renovierungskosten für vermietetes Wohneigentum steuerlich absetzen – ein weiterer Anreiz, Ihre Wohnung zu renovieren. Gegenüber einer Mietwohnung haben Sie in der Eigentumswohnung viel Gestaltungsfreiheit. So können Sie Fußböden gestalten, wie es Ihnen gefällt, zusätzliche Fenster einbauen oder durch einen Wanddurchbruch offene, große Räume schaffen. Bei größeren Bauarbeiten sollten Sie vorher einen Statiker zu Rate ziehen, um zu ermitteln, welche Wände Ihrer Wohnung tragende Wände sind.

Renovieren Sie Ihre Wohnung nach Ihrem eigenen Geschmack

Wände streichen oder tapezieren, Türen renovieren und Fußleisten lackieren, Teppichboden oder Laminat verlegen – viele Leute haben Spaß daran, diese Arbeiten in ihrer Wohnung selbst zu übernehmen. Lassen Sie sich von anderen Wohnung und von der Auswahl im Baumarkt inspirieren und gestalten Sie Ihre Wohnung mit etwas Eigeninitiative ganz nach Ihrem Geschmack.  

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