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Die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Mietwohnung

Wohnung zur Miete – Was Sie wissen sollten

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Wohnung zur Miete – hilfreiche Tipps und Hinweise, was Sie zur Wohnungssuche und zum Mietvertrag bei einer Wohnung zur Miete wissen sollten, finden Sie hier.

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Wohnung zur Miete: Was sollten Sie wissen und beachten?

Wenn Sie eine Wohnung zur Miete suchen, sollten Sie möglichst gut überlegt vorgehen. Machen Sie sich klar, welche Voraussetzungen eine Mietwohnung für Sie erfüllen muss.

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Tipps zur Suche einer Wohnung zur Miete

Berechnen Sie im Voraus, wo Ihre finanzielle Höchstgrenze für die Miete liegen darf. Bedenken Sie hierbei, dass in Immobilienanzeigen meist nur die Nettokaltmiete angegeben ist. Sie müssen also alle Betriebs- und Nebenkosten noch dazurechnen. Je nach Lage, Baujahr und Zustand der Immobilie kann die Warmmiete bei manchen Mietwohnungen noch einmal 60 Prozent der Kaltmiete betragen.

Achten Sie bei Immobilienanzeigen darauf, dass Sie nur Angebote auswählen, die Sie sich auch leisten können. Machen Sie lieber Abstriche bei Größe oder Lage von Mietwohnungen, bevor Sie eine Wohnung zur Miete nehmen, die Sie nicht bezahlen können. 

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Darauf sollten Sie achten

Checkliste-Wohnungsbesichtigung – hilfreiche Tipps

Checkliste-Wohnungsbesichtigung – bei der Wohnungssuche ist die Wohnungsbesichtigung oft die entscheidende Etappe. Hier finden Sie hilfreiche Informationen.

  • 14.08.2015
  • 16:42 Uhr
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Worauf Sie bei einer Wohnung zur Miete achten sollten

Wenn Sie eine geeignete Wohnung zur Miete finden, steht als nächster Schritt die Unterzeichnung des Mietvertrags an.

1. Tipp: Mietvertrag

Achten Sie im Mietvertrag auf alle wichtigen Eckdaten des Objekts wie Wohnfläche, Angaben zur Kaltmiete, einer genauen Auflistung aller anfallenden Betriebskosten und so weiter. Sollten Sie hier auf unzutreffende Angaben stoßen, sollten Sie Ihren Vermieter darauf hinweisen und um Korrektur bitten, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Im Zweifelsfall ist es besser, einen Sachverständigen hinzuziehen, der sich mit Mietrecht auskennt.

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2. Tipp: Unrechte Klauseln

Achten Sie auf sogenannte unrechte Klauseln. Hierbei handelt es sich um Klauseln, die einen Verstoß gegen das Mietrecht darstellen. Manche unrechte Klauseln müssen nicht aus dem schriftlichen Vertrag gestrichen werden, da sie per se ungültig sind. Andere Klauseln hingegen sollten auf ihre Korrektheit hin überprüft und angepasst werden. Achten Sie vor allem auf Klauseln zur Haustierhaltung und zu Schönheitsreparaturen.

3. Tipp: Hausordnung

Bei einer Wohnung zur Miete ist auch die Hausordnung Bestandteil des Mietverhältnisses. Ein Tipp: Gehen Sie die Hausordnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags genau durch, da bei Nicht-Einhaltung der Hausordnung Abmahnungen drohen können. So können Sie unnötige Auseinandersetzungen vermeiden.

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4. Tipp: Staffelmiete

Sollten Sie eine Wohnung zur Miete mit Staffelmietvertrag in Betracht ziehen, sollten Sie in Ihrer Kostenkalkulation alle vereinbarten Mietsteigerungen miteinbeziehen. Bedenken Sie, dass auch die Betriebs- und Nebenkosten steigen können. Sollten Sie feststellen, dass die Belastungen für die Miete in ein oder zwei Jahren zu hoch werden, sollten Sie gut überlegen, ob Sie nicht eine andere Mietwohnung suchen. Denn bedenken Sie, dass auch jeder Umzug und jede Suche nach einer neuen Wohnung zur Miete mit Kosten, Zeit und Anstrengung verbunden sind. 

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