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Hilfe bei Abschaltung des Stroms und Gases

Strom und Gas abgestellt – was kann ich jetzt tun?

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Wenn Energielieferanten den Hahn zudrehen, wurde in der Regel eine Rechnung nicht oder deutlich zu spät bezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Strom- wie auch Gasanbieter die Lieferung unterbrechen.

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Laut Gesetz darf dies nicht einfach so über Nacht geschehen. Bevor eine Sperrung erfolgt, muss der Anbieter der Kundin oder dem Kunden eine Ankündigung zur Sperre schriftlich schicken. In der Regel geschieht dies direkt im Zuge einer letzten Mahnung. Manche Unternehmen schicken diese eingeschrieben, andere per Standardpost. Spätestens dann sollten Sie reagieren und sich an die Fristen halten bzw. den ausstehenden Betrag ganz schnell überweisen.

Wann und wie kommt es zu einer Sperrung?

Wird der Strom oder das Gas abgestellt, ist meistens eine offene Rechnung daran schuld. Dies kann auch passieren, wenn eine automatische Abbuchung nicht korrekt durchgeführt wurde. Jene, die einen Einziehungsauftrag beim Stromanbieter haben, sollten trotzdem die Rechnungen kontrollieren und sich nicht nur auf die Abbuchungen verlassen. Kundinnen und Kunden, die sich auf die Bank verlassen, verpassen häufig sogar die letzte Mahnung mit der Sperrankündigung. Die Ausrede gilt aber leider nicht. Wer seine Briefe nicht liest oder sich nicht wegen einer Teilzahlung meldet, bleibt in der Verantwortung.

Ein zweiter, aber seltener Grund für eine Sperrung ist das Vorliegen eines internen Irrtums. Dies lässt sich in der Regel mit einem Telefonanruf klären. Wurden alle Rechnungen nachweislich bezahlt, wird die Lieferung sofort wieder hergestellt.

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Was kann ich gegen die Sperrung unternehmen?

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Ihre Rechte bei Strom und Gas

Strom & Gas im Miet- und Sozialrecht: Das sind Ihre Rechte

Strom- & Gasabrechnungen in Mietverhältnissen sind klar geregelt. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn Sie nicht selbst Vertragspartner sind.

  • 19.01.2016
  • 10:33 Uhr

Kommt es zur letzten Mahnung und eine Zahlung ist nicht möglich, sollten Sie sich sofort beim Lieferanten melden und die Sache aufklären. Im besten Falle reagieren Sie schon bei der Rechnung, nicht erst bei der Sperrankündigung. Ist der Hahn bereits zu, kommt es auf die jeweiligen Anbieter an, wie diese mit offenen Rechnungen umgehen. Manche lassen sich auf eine Teilzahlung ein und liefern Ihnen weiterhin Strom, manche bestehen auf die vollständige Begleichung der offenen Rechnung.

Falls Sie nicht zahlen können, wenden Sie sich schnell beim Sozialamt, weil dieses im Notfall weiterhelfen kann. Eventuell erhalten Sie auch einen Vorschuss von Ihrem Chef oder fragen Sie Freunde. Schämen Sie sich nicht, doch tun Sie etwas. Ohne Strom zu leben ist kein Zuckerschlecken. Manche Anbieter bieten für zahlungsunfähige Kundinnen und Kunden ein Münzgerät an. Wenn Sie beispielsweise einen Euro einwerfen, funktioniert der Strom für eine bestimmte Zeit. Eine ungewohnte Lösung, jedoch ist diese deutlich besser als keinen Strom zu haben.

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Welche Rechte habe ich?

Ein Gas- oder Stromlieferant darf Ihnen nicht einfach den Hahn zudrehen, sondern muss sich an das Gesetz halten. Die vier Wochen Sperrfrist ist dabei nur ein Punkt von vielen.

Liegt die offene Rechnungssumme unter 100 Euro, darf keine Sperre erfolgen, ebenso wenig bei Kindern, Schwangeren oder kranken Personen. Ebenso darf keine Unterbrechung erfolgen, wenn Sie eine Rechnung beanstanden, bis dies nicht zur Gänze geklärt ist – bei einer Streitigkeit empfiehlt sich deshalb ein Einschreiben, damit Sie Ihren Einspruch nachweisen können.

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Fazit 

Die meisten Unternehmen lassen mit sich reden, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen können oder Ihnen der Strom abgestellt wurde. Warten Sie nicht zu lange und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Abbuchungen und Rechnungen, dann sollte es zu keiner Sperre kommen. Falls dies doch der Fall ist, melden Sie sich beim Anbieter und klären den Irrtum auf.

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