Söders Kreuzerlass: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Klagen ab

  • 00:22 Min
  • 02.06.2022
  • Ab 16
  • Clip aus S2022

Das Anbringen von Kreuzen in behördlichen Dienstgebäuden in Bayern ist nicht rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt entschieden.

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Markus Söder (CSU, r) Ministerpräsident von Bayern, und Ursula von der Leyen (l), EU-Kommissions-Präsidentin, nehmen an einem Pressestatement in der Bayerischen Vertretung teil.
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